Eisenbahninfrastruktur: Leitstrategie für die effektive Nutzung
Mit der Novelle des Eisenbahngesetzes 1957 (EisbG) im Juli 2024 wurde die „Leitstrategie für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur“ in „Leitstrategie für den Ausbau und die effektive Nutzung der Eisenbahninfrastruktur“ (§ 55a EisbG) geändert. In der Leitstrategie waren somit nunmehr auch Aspekte zur „effektiven Nutzung“ der Schieneninfrastruktur zu regeln.
Dementsprechend war das BMK aufgefordert, die Leitstrategie zu erweitern. Die bestehende Leitstrategie über die Ausgestaltung der Eisenbahninfrastruktur aus dem Jahr 2017 bleibt in ihrer ursprünglichen Form erhalten und wurde um einen eigenständigen zweiten Teil für die effektive Nutzung der Eisenbahninfrastruktur ergänzt.
Die Leitstrategie für die effektive Nutzung der Eisenbahninfrastruktur soll den Eisenbahninfrastrukturunternehmen ein Werkzeug in die Hand geben, um insbesondere im Fall von hoch ausgelasteter Infrastruktur eine widmungskonforme, effektive und wirtschaftliche Nutzung der Eisenbahninfrastruktur besser sicherstellen zu können. Sie gibt lediglich Grundsätze vor, die in hierarchisch nachgelagerten Regularien (durch das jeweilige Eisenbahninfrastrukturunternehmen) konkretisiert werden.
Die Leitstrategie für die effektive Nutzung der Eisenbahninfrastruktur wurde von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie am 14. Dezember 2024 auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht und trat an diesem Tag in Kraft. Vor der Veröffentlichung der Leitstrategie wurden die betroffenen Gebietskörperschaften, die Sozialpartner und andere Interessenvertretungen einschließlich der Eisenbahnunternehmen gemäß § 55a Absatz 3 EisbG angehört. Die hier veröffentlichte, mit dem Bundesminister für Finanzen abgestimmte Leitstrategie enthält somit auch die Anpassungen aufgrund der Rückmeldungen aus dieser Konsultation.
Eisenbahninfrastruktur: Leitstrategie für die effektive Nutzung (PDF, 1 MB)