Leitfaden für barrierefreien Öffentlichen Verkehr

Die Österreichische Forschungsgesellschaft Mobilität (FGM) erstellte im Auftrag des Bundesministeriums diesen Leitfaden. Dafür wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen, Richtlinien und Empfehlungen analysiert und die Anforderungen unterschiedlicher Nutzergruppen sowie häufig auftretende Barrieren im Öffentlichen Verkehr zusammengestellt.

Haltegriffe in der U-Bahn
Foto: BMVIT

Das Bundesministerium und das Amt der Oberösterreichischen und der Steiermärkischen Landesregierung haben die Forschungsgesellschaft Mobilität (FGM) mit der Erarbeitung eines Leitfadens zur barrierefreien Gestaltung des Öffentlichen Verkehrs beauftragt.

Für den Leitfaden wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen, Richtlinien und Empfehlungen analysiert und die Anforderungen unterschiedlicher Nutzergruppen sowie häufig auftretende Barrieren im Öffentlichen Verkehr zusammengestellt.

Das vorliegende Werk „Leitfaden Barrierefreier öffentlicher Personenverkehr“ definiert sich als Arbeitsbehelf und stellt in diesem Sinne ein Instrumentarium zur Unterstützung der Tätigkeit fachlich Befasster dar, beispielsweise zur Erstellung von Leistungsverzeichnissen im Rahmen der Ausarbeitung von Ausschreibungen oder Abfassung von Bestellerverträgen, zur Auflistung von förderungsrelevanten Kriterien und dergleichen.

Dieser Arbeitsbehelf ist also kein technisches Regelwerk, kann aber - aus Sicht der Autoren und Auftraggeber – eine wertvolle Hilfe für die eingangs beschriebenen Tätigkeiten darstellen.

Für eine leichtere Lesbarkeit und Handhabung wurde der Leitfaden in sieben Teile strukturiert:

  • Anforderungen an barrierefreie Bus- und Straßenbahnhaltestellen
  • Anforderungen an barrierefreie Eisenbahnhaltepunkte
  • Anforderungen an barrierefreie Linienbusse
  • Anforderungen an barrierefreie Straßenbahnfahrzeuge
  • Anforderungen an barrierefreie Eisenbahnfahrzeuge
  • Anforderungen an barrierefreie Fahrgastservice, Information
  • Anforderungen an betriebliche Organisation

Den enthaltenen Anforderungen liegen gesetzliche Regelungen, Normen, Richtlinien, Grundprinzipien der Barrierefreiheit (zum Beispiel: Zwei-Sinne-Prinzip) und Experten-Empfehlungen zugrunde. Es wird generell keine Differenzierung etwa zwischen Fern-, Regional- und Stadtverkehr oder Strecken mit starkem oder schwachem Fahrgastaufkommen vorgenommen.

Es bleibt den einzelnen anwendenden Stellen überlassen, festzulegen, welche im Leitfaden enthaltenen Anforderungen in ihrem Anwendungsbereich gelten. Einen Anspruch auf Vollständigkeit kann der Arbeitsbehelf schon alleine auf Grund der Komplexität der Thematik nicht erheben.

Dieser Leitfaden stellt einen „lebenden Prozess“ dar, der offen ist für neue technologische und organisatorische Lösungen und hat auch aufgrund der Komplexität keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiters soll er in regelmäßigen Abständen weiterentwickelt werden, und alle Nutzerinnen und Nutzer dieses Leitfadens sind eingeladen, diese Weiterentwicklung zu unterstützen.