A 22 Donauufer Autobahn

verläuft vom Knoten Wien/Simmering (A 4) – Knoten Kaisermühlen (A 23) – Knoten Nordbrücke – Knoten Korneuburg/West (S 1) bis zum Knoten Stockerau/West (S 3/S 5).

Zu der Strecke der A 22 Donauufer Autobahn gehört auch der Abschnitt vom Anschluss Nordbrücke (B 14/B 227) – Nordbrücke – Knoten Nordbrücke bis zur Lundenburger Gasse/Ignaz-Köck-Straße.

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist auf der A 22 Donauufer Autobahn im Abschnitt Stockerau Ost bis Knoten Stockerau in beiden Fahrtrichtungen die Zulegung einer dritten Fahrspur sowie eine Generalerneuerung geplant.

Für dieses Vorhaben wurde im Bundesministerium ein Verfahren zur Feststellung, ob eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben ist, durchgeführt. Mit Bescheid vom 27. Jänner 2021 wurde festgestellt, dass für die Fahrstreifenzulegung im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Stockerau Ost und Knoten Stockerau der A 22 Donauufer Autobahn keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 durchzuführen ist.

Gegen diesen Feststellungsbescheid wurde Beschwerde erhoben. Nach dem letztgültigen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14. Juni 2024 wurden die Beschwerden abgewiesen und festgestellt, dass nach Maßgabe der Projektänderung vom 27. Mai 2024, keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 erforderlich ist.

Im Jahr 2020 hat Klimaschutzministerin Leonore Gewessler eine Evaluierung des sogenannten ASFINAG-Bauprogramms beauftragt. Im Hinblick auf den Klimaschutz und Ressourcenverbrauch wurden alle noch nicht in Bau befindlichen Neubau- und Kapazitätserweiterungsprojekte des ASFINAG Bauprogramms und somit auch die Fahrstreifenerweiterung A22 im Abschnitt Stockerau Ost bis Knoten Stockerau einer umfangreichen Überprüfung unterzogen. Nach dem Ergebnis dieser Evaluierung wäre bei Kapazitätserweiterungsprojekten zu prüfen, ob nicht andere Mittel auch ausreichend sind um eine Verbesserung der Verkehrssituation zu erreichen. Das betrifft den Einsatz von Verkehrsbeeinflussungsanlagen oder andere verkehrliche Maßnahmen genauso wie die Verkehrsverlagerung auf bessere Alternativen.

Derzeit ist eine neue Verkehrsprognose 2040 in Erarbeitung. Für weitere Entscheidungen über die Notwendigkeit von Kapazitätserweiterungsprojekten sind deshalb die Ergebnisse der neuen Verkehrsprognose 2040 beziehungsweise erforderliche Maßnahmen für Verkehrssicherheitsaspekte zu berücksichtigen, gegebenenfalls sind die Projekte auf reine Generalsanierungen in Entsprechung des Erhaltungszustandes beziehungweise reine Sicherheitsausbauten zu redimensionieren.

Seit April 2024 wird der Abschnitt von der Anschlussstelle Stockerau Ost bis Anschlussstelle Stockerau Nord im Zuge der A22 Donauufer Autobahn und S3 Weinviertler Schnellstraße instandgesetzt. Die Gesamt-Verkehrsfreigabe ist im Oktober 2025 geplant.

Nähere Informationen zu dem Projekt „Instandsetzung Stockerau Ost bis Stockerau Nord finden Sie auf der Website der ASFiNAG.