A 5 Nord/Weinviertel Autobahn
verläuft vom Knoten Eibesbrunn (S 1) über Wolkersdorf bis zur Staatsgrenze bei Drasenhofen.
Der Südabschnitt der Nord/Weinviertel Autobahn (A 5) von Eibesbrunn bis Schrick wurde am 31. Jänner 2010 dem Verkehr übergeben.
Am 8. Dezember 2017 konnte nach zweieinhalb Jahren Bauzeit der weiterführende rund 25 Kilometer lange Abschnitt zwischen Schrick und Poysbrunn für den Verkehr freigegeben werden.
Für den letzten Abschnitt der A 5 von Poysbrunn bis zur Staatsgrenze bei Drasenhofen erfolgt aufgrund des geringeren Verkehrsaufkommens eine Realisierung in zwei Stufen. Mit dem Bau der ersten Realisierungsstufe – einer zweistreifigen Umfahrungsstraße für Drasenhofen – wurde am 3. April 2018 begonnen. Bereits am 8. September 2019 konnte die rund fünf Kilometer lange Ortsumfahrung den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrteilnehmern zur Verfügung gestellt werden. Mit dieser Umfahrung wird die Gemeinde wesentlich vom Durchzugsverkehr entlastet.
Im Jahr 2020 hat Klimaschutzministerin Leonore Gewessler eine Evaluierung des sogenannten ASFINAG-Bauprogramms beauftragt. Im Hinblick auf den Klimaschutz und Ressourcenverbrauch wurden alle noch nicht in Bau befindlichen Neubau- und Kapazitätserweiterungsprojekte des ASFINAG Bauprogramms und somit auch der Vollausbau der A 5 Nord/Weinviertel Autobahn im Abschnitt Poysbrunn bis zur Staatsgrenze bei Drasenhofen einer umfangreichen Überprüfung unterzogen. Nach dem nun vorliegenden Ergebnis dieser Ende 2021 veröffentlichten Evaluierung soll der Vollausbau (vier Fahrstreifen bis zur Staatsgrenze) – wie bisher – in Abstimmung mit dem Ausbau des angrenzenden tschechischen Autobahnprojektes D 52 und entsprechend der Empfehlung des Rechnungshofes, hochrangige Straßen nur dann bis zur Staatsgrenze auszubauen, wenn ein dem Ausbaugrad entsprechendes Verkehrsaufkommen prognostiziert wurde, erfolgen. Die dafür erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung wurde mit Bescheid vom 16. November 2015 abgeschlossen. Gegen den Bescheid war eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Ende September 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht die Umweltverträglichkeit des Vorhabens bestätigt. Gegen dieses Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes wurde eine außerordentliche Revision erhoben, die mit Beschluss vom 27. März 2018 vom Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen wurde.