Verordnungen

Automatisiertes Fahren Verordnung (AutomatFahrV)

Diese Verordnung regelt die Rahmenbedingungen für automatisiertes Fahren in Österreich, bei dem Assistenz- oder automatisierte oder vernetzte Fahrsysteme zur Anwendung kommen (Bundesgesetzblatt II Nr. 402/2016):

Automatisiertes Fahren Verordnung (→ RIS)

Freisprecheinrichtungs-Verordnung

Seit Juli 1999 ist das Telefonieren am Steuer mit einem Mobiltelefon (Handy) während des Autofahrens verboten. Nur mit einer Zusatzeinrichtung (Freisprecheinrichtung, Freisprechanlage) ist das Führen eines Telefongespräches während der Fahrt mit einem Kraftfahrzeug möglich, wobei beide Hände des Fahrers/der Fahrerin frei bleiben müssen.

Freisprecheinrichtungs-Verordnung (→ RIS)

Kontrollgerätekartenverordnung (KonGeV)

Damit werden die Bestimmungen über die Erlangung von folgenden Kontrollgerätekarten festgelegt
(laut Bundesgesetzblatt II Nr. 48/2005):

  1. Werkstattkarten
  2. Fahrerkarten
  3. Unternehmenskarten
  4. Kontrollkarten

Kontrollgerätekartenverordnung (→ RIS)

Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)

In der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV) 1967 sind die meisten im Kraftfahrgesetz (KFG) 1967 enthaltenen technischen und rechtlichen Bestimmungen konkretisiert; teilweise durch konkrete Prüfvorschriften, teilweise durch Verweise auf die Bestimmungen in EU-Richtlinien oder ECE-Regelungen.

Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (→ RIS)

Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsverordnung 2018 (Pkw-VIV 2018)

Die Pkw-VIV 2018 soll die Bereitstellung von Informationen gewährleisten, welche Kraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit flüssigen oder gasförmigen Kraftstoffen betankt werden können und Verbraucherinnen und Verbraucher durch geeignete Informationskampagnen über die Einführung des "worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure" (WLTP), das weltweit harmonisierte Testverfahren für leichtgewichtige Nutzfahrzeuge und seiner Folgen für die Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte, insbesondere über den Anstieg dieser Werte gegenüber den nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus" (NEFZ) abgeleiteten Werten, und die Bedeutung der Werte aus den verschiedenen Prüfphasen aufklären; sowie einheitliche Kennungen für die Stromversorgung von E-Fahrzeugen festlegen. Die Kennung ist vorgesehen für Ladestationen, Fahrzeuge, Leitungsgarnituren, E-Fahrzeughändler und Handbücher.

Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsverordnung 2018 (→ RIS)

Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV)

In der Prüf- und Begutachtungstellenverordnung sind die Bestimmungen für die periodische Begutachtung ("Pickerl"), besondere Überprüfung und die Prüfung an Ort und Stelle festgelegt. Über den Link zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) erhalten Sie Informationen zu allen bisherigen Novellen sowie eine Zusammenstellung der gesamten Rechtsvorschrift zum heutigen Tag (Bundesgesetzblatt II Nummer 240/2008).

Website RIS - gesamte Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung

Zulassungsstellenverordnung (ZustV)

Mit der Zulassungsstellenverordnung legt das Bundesministerium die Bestimmungen über die Einrichtung von Zulassungsstellen fest.

Zulassungsstellenverordnung (→ RIS)