Verkehrszeichen
Steigendes Verkehrsaufkommen, Erhöhung des Durchschnittsalters der Straßenbenützer und eine immer stärker werdende Informationsüberflutung im täglichen Alltagsverkehr führen zu einer rasant ansteigenden Komplexität für die Verkehrsteilnehmer.
Somit kommt den Verkehrsleiteinrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Diese müssen einerseits Klarheit in diesem komplexen Umfeld schaffen und andererseits die Lesbarkeit der Information bei höheren Geschwindigkeiten außerhalb des Ortsbildes garantieren.
CE-Kennzeichnung: Was ist zu beachten?
Die CE-Kennzeichnung zeigt an, dass ein Bauprodukt den Anforderungen der Europäischen Normung – im Falle von Verkehrszeichen der (ÖNORM) EN 12899-Reihe – entspricht.
Das bedeutet, dass ein Hersteller von Verkehrszeichen mittels dieser CE-Kennzeichnung die vorgeschriebenen Grundanforderungen für diese Verkehrszeichen erfüllt und entsprechend geprüft hat. Die rechtliche Grundlage für diese Norm findet sich in der Bauproduktenverordnung Nummer 305/2011.
Mit 1. Jänner 2013 ist die CE-Kennzeichnung für Verkehrszeichen gemäß (ÖNORM) EN 12899 im Raum der Europäischen Union (EU) und somit auch für Österreich verpflichtend, sie gilt als Grundvoraussetzung für das „Inverkehrbringen“ von Verkehrszeichen.
Worauf muss bei einem Erwerb von Verkehrszeichen, die unter die Regelung der RVS 08.23.01 fallen, seit dem 1. Jänner 2013 speziell geachtet werden?
- Kombinierter Aufkleber auf der Rückseite des Verkehrszeichens (temporäre Verkehrszeichen sind von dieser Regelung ausgenommen und sind künftig in der RVS 08.31.02 geregelt), bestehend aus
- CE-Kennzeichnung
- RVS 08.23.01-Konformität
- Leistungserklärung des Herstellers laut (ÖNORM) EN 12899 (welche Leistungsklasse erfüllt das Schild und wie ist es zu verwenden).
Diese Leistungsklärung findet sich auf der Website des Herstellers und/oder in den Lieferpapieren.
Weiterführende Informationen zur CE-Kennzeichnung von Produkten der Straßenausstattung sowie zu den Grundlagen der CE-Kennzeichnung von Lärmschutzeinrichtungen finden Sie unter den folgenden Links:
Einsatzfreigabe
Für jene Verkehrszeichen und -folien, die nach dem vollständigen Inkrafttreten der Bauproduktenverordnung (BPV) gemäß den Bestimmungen der harmonisierten Norm (ÖNORM) EN 12899 erstmalig in Verkehr gebracht wurden beziehungsweise werden, ist für einen Antrag auf Einsatzfreigabe Folgendes beizulegen:
- Zertifikat der Leistungsbeständigkeit (bisher wurden im Rahmen der bis zum 30. Juni 2013 gültigen Bauproduktenrichtlinie (BPR) Konformitätszertifikate ausgestellt)
- Leistungserklärung
Eine Hilfestellung für die Erstellung der Leistungserklärung befindet sich in der zugehörigen Verordnung der Europäischen Kommission.
Aufbauend auf einer vorhandenen CE-Kennzeichnung inkludiert die Einsatzfreigabe für Verkehrszeichen im Sinne einer Konformitätsbewertung auch die Einhaltung der nationalen Anforderungen (Produktzertifizierung gemäß RVS 08.23.01) und stellt somit die Voraussetzung für die Aufstellung von Verkehrszeichen („Inbetriebnahme“) am österreichischen Markt dar.
- Freigegebene Folienhersteller/Verkehrszeichen-Produzenten (PDF, 80 KB)
- Merkblatt für die Einsatzfreigabe von Verkehrszeichen (PDF, 834 KB)
Die CE-gekennzeichneten und produktzertifizierten Hersteller von Verkehrszeichen bzw. Verkehrszeichenfolien:
Vorteil der Produktzertifizierung gemäß RVS 08.23.01
- Verwendung von produktzertifizierten Materialien, Folien und Siebdruckfarben,
- Erstprüfung des Produktes (Verkehrszeichen, Befestigung und Steher),
- laufende Qualitätskontrolle: regelmäßige Fremdüberwachung der Verkehrszeichenproduktion durch eine akkreditierte Prüfstelle (zum Beispiel TÜV Österreich),
- Sicherheit auf den ersten Blick, dass alle gesetzlichen und technischen Bedingungen erfüllt sind,
- garantierte Einhaltung aller Qualitätsstandards,
- verbindliche Garantie von Verkehrszeichen- und Folienherstellern
- mit dieser Produktzertifizierung ist einmalig für alle künftigen Angebotslegungen der Nachweis der nationalen Anforderungen abgedeckt.
Die RVS 08.23.01 wurde erstmals im Juni 2003 mit dem Ziel verbindlich erklärt, den oben genannten Anforderungen im täglichen Verkehrsgeschehen gerecht zu werden.
Beachten Sie bitte: Verkehrszeichen gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen daher nur produziert und in Verkehr gebracht werden, wenn vom Verkehrszeichen-Hersteller auf Basis einer vorhandenen CE-Kennzeichnung auch eine Produktzertifizierung gemäß RVS 08.23.01 vorliegt.
Auch die Hersteller von Verkehrszeichenfolien unterliegen der CE-Kennzeichnungspflicht, sowie der Produktzertifizierung gemäß RVS 08.23.01.
Diese produktzertifizierten Verkehrszeichenfolien dürfen für die Herstellung von Verkehrszeichen gemäß Straßenverkehrsorndung ausschließlich an produktzertifizierte Verkehrszeichen-Hersteller („Verarbeiter“) geliefert werden!
Für Sonderanwendungen mit produktzertifizierten Verkehrszeichenfolien, die nicht die Herstellung von produktzertifizierten Verkehrszeichen betreffen, ist vom Anwender beziehungsweise Verarbeiter eine entsprechende Bestätigung an den Folienlieferanten zu übermitteln.
Für mikroprismatische Folien wurde die ÖNORM V 2050 ausgearbeitet. Diese Norm regelt neben den Vorgaben der RVS 08.23.01 die lichttechnischen Mindestanforderungen für mikroprismatische Materialien für Verkehrszeichen. Folien gemäß ÖNORM V2050 bieten höchste Leistung sowohl innerhalb des Ortsgebietes auf kurzen Distanzen als auch auf Autobahnen, wo ein frühzeitiges Erkennen notwendig ist. Im Ortsgebiet schaffen diese Folien äußerst starke Kontraste in einem helleren und komplexen Umfeld, wie die zum Beispiel durch eine Vielzahl visueller Reize, wie Lichter, Verkehrssignale Werbetafeln und ähnlichen verursacht wird.
Digitaldruckverfahren von Verkehrszeichen
Durch technische Weiterentwicklung wurde von verschiedenen Anbietern eine neue, digitale Drucktechnik für die Herstellung von Verkehrszeichen entwickelt. Diese Technologie wird bereits in vielen Staaten der Europäischen Union eingesetzt. Daher ist es erforderlich, für dieses Druckverfahren einen Richtlinienrahmen zu schaffen.
Diese Regelungen betreffen lediglich das Druckverfahren auf Reflexfolien. Zur Herstellung von produktzertifizierten Verkehrszeichen sind für alle anderen Kriterien (Haftung der Folie auf dem Untergrund, Werkstoff - Blech, Verformungs- und Dimensionierungsversuche, etc.) die Anforderungen der RVS 08.23.01 zusätzlich in Form einer Produktzertifizierung nachzuweisen.