Abkommen über Hauptlinien des internationalen Eisenbahnverkehrs (AGC)
Die Schaffung eines gleichartig zusammengesetzten (homogenen) und verzahnten (interoperablen) europäischen Schienennetzes ist eine wichtige Grundvoraussetzung, um die Schiene im Vergleich zu den anderen Verkehrsträgern (vor allem auch gegenüber dem Verkehrsträger Straße) wettbewerbsfähig zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird im Europäischen Abkommen über internationale Eisenbahnlinien (AGC) ein Netz von international bedeutsamen Eisenbahnlinien sowie auf diesen Strecken anzuwendende Infrastrukturparameter definiert. Mit dem AGC soll die Basis für eine koordinierte Aktion der Regierungen beim Ausbau des europäischen Schienennetzes gelegt werden.
Das AGC wurde im Rahmen der Wirtschaftskommission für Europa (ECE) der Vereinten Nationen ausgearbeitet. Das AGC ist am 27. April 1987 in Kraft getreten. Ziel des AGC ist die Schaffung eines homogenen, interoperablen europäischen Schienennetzes. 24 europäische Staaten sind Vertragsparteien (siehe Karte). Belgien hat den Ratifikationsprozess eingeleitet. Portugal hat hingegen das Abkommen unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Österreich ist 2002 als Vollmitglied beigetreten.
Inhalt des Abkommens
Er besteht aus dem Haupttext des Abkommens und zusätzlich einer
- Definition eines Netzes von international bedeutsamen Eisenbahnlinien (Annex 1, das österreichische AGC-Netz siehe Abbildung) sowie
- einer Definition von Infrastrukturparametern (Annex 2).
Annex 2 (AGC-Parameter) legt unter anderem für diese AGC-Strecken folgende Ausbaugeschwindigkeiten (nominal minimum speed) fest:
- Bestehende beziehungsweise auszubauende Strecken: 160 km/h.
- Neue Strecken: 300 km/h bei Strecken für reinen Personenverkehr 250 km/h für Mischverkehr (Güter- und Personenverkehr).
Das sogenannte "Yellow Book" ist ein von der Wirtschaftkommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) ausgegebenes Inventar der bestehenden AGC-Strecken und ihrer parametrischen Ausgestaltung. Die Hauptarbeitsgruppe "Schienenverkehr" der UNECE tritt einmal jährlich in Genf zusammen um unter anderem für die laufende Aktualisierung des Abkommens zu sorgen.
Umsetzung in Österreich
Die AGC-Parameter wurden schon vor dem Beitritt Österreichs beim Bau neuer und bei der Modernisierung bestehender Bahnstrecken in Österreich berücksichtigt. Österreich hat allerdings im Zuge des Beitrittes zum AGC-Abkommen eine Erklärung abgegeben, dass aufgrund der schwierigen geografischen Bedingungen in Österreich (Gebirgsregionen) nicht überall die Einhaltung der Parameter (insbesondere hinsichtlich der Geschwindigkeit) garantiert werden kann.
Der Beitritt Österreichs zum AGC-Abkommen wurde vom Nationalrat in seiner Sitzung vom 6. Juli 2001 genehmigt. Das Abkommen wurde in englischer Originalfassung mit deutscher Übersetzung in Bundesgesetzblatt Nummer 147/2002 vom 9. Juli 2002 kundgemacht.