Die Entwicklung zur Einführung von eCall
Die europaweite Einführung eines harmonisierten automatischen elektronischen Notrufes steht seit Ende der 1990er Jahre auf der Agenda der Europäischen Kommission (EK). Dieser eCall soll vor allem den Straßenverkehr sicherer machen, in dem rascher auf Unfälle reagiert werden kann und mehr Unfälle – vor allem in abgelegenen Gebieten – zeitnahe gemeldet werden können.
Zur Einführung von eCall wurde seitens der EK ein Memorandum of Understanding (MoU) mit den Mitgliedsstaaten unterfertigt. Das MoU mit Österreich wurde am 6. Juni 2007 unterzeichnet. Im Aktionsplan für Intelligente Verkehrssysteme (IVS) der Kommission von 2008 wurde die Einführung von eCall als Maßnahme 3.2 aufgenommen.
Mit der im August 2010 veröffentlichten IVS Richtlinie (RL 2010/40/EU) wurde der rechtliche Rahmen zur Ausstattung der Einsatzzentralen mit eCall geschaffen.