Zuverlässigkeitsüberprüfungen (ZÜP)
Ab dem 3. Dezember 2021 müssen alle ZÜP – auch jene, welche bisher vom Unternehmen selbst durchgeführt wurden – über die im USP verfügbare Anwendung „ZÜP – Zuverlässigkeitsüberprüfung / Aviation Security“ beim BMK eingereicht werden. Die Überprüfung erfolgt durch das BMK und die Sicherheitsbehörden. Das Ergebnis der Überprüfung wird den Unternehmen vom BMK mitgeteilt und ist in der Anwendung ZÜP ersichtlich.