Fahrzeuge über 3,5 Tonnen

Für die Benützung des Autobahnen- und Schnellstraßennetzes mit einem Fahrzeug über 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse ist eine fahrleistungsabhängige Maut zu entrichten. Sie besteht aus unterschiedlichen Tarifbestandteilen.

Tarife

  • Tarif zur Anlastung der Infrastrukturkosten: Die Höhe des Tarifs ist abhängig von der Achsanzahl des Fahrzeuges. Emissionsfreie Fahrzeuge erhalten einen Tarifbonus in Höhe von 75 %.
    Auf dem gesamten Brennerkorridor (A 12 Inntal Autobahn von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zum Knoten Innsbruck-Amras sowie A 13 Brenner Autobahn) gilt ein nach Maßgabe des Artikel 7f der Richtlinie 1999/62/EG erhöhter Tarif. Auf der A 13 Brenner Autobahn wird für Fahrzeuge mit vier oder mehr Achsen tariflich zwischen dem Zeitraum Tag (5:00–22:00 Uhr) und Nacht (22:00–5:00 Uhr) differenziert.
  • Tarif zur Anlastung der Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und der verkehrsbedingten Lärmbelastung (seit 1.  Jänner 2017): Die Höhe des Tarifs ist abhängig von der Achsanzahl sowie der EURO-Emissionsklasse des Fahrzeugs, wobei die EURO-Emissionsklassen 0 bis III in eine Tarifgruppe zusammengefasst sind und für Fahrzeuge der EURO-Emissionsklasse EEV die für Fahrzeuge der EURO-Emissionsklasse V festzusetzenden Tarife gelten.
  • Tarif zur Anlastung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen (seit 1. Jänner 2024): Die Höhe des Tarifs ist abhängig von der Achsanzahl und der CO2-Emissionsklasse des Fahrzeuges. Seit 1. Jänner 2025 erhalten Omnibusse einen Tarifbonus in Höhe von 25 %.

Eine Übersicht über die derzeit geltenden Mauttarife findet sich unter  go-maut.at. Die Mauttarife werden jährlich durch Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen festgelegt. Mauttarifverordnungen vorangegangener Jahre sind dem  Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zu entnehmen.

Hinweis

Diese Informationen erfolgen gemäß Artikel 11 der EU-Richtlinie 1999/62/EG i. d. g. F.Weiterführende Informationen zur fahrleistungsabhängigen Maut finden Sie im Unternehmensservice-Portal  usp.gv.at.

Mauterlöse

Erlöse von Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen (netto in Millionen Euro), Quelle ASFINAG
Nettoerlöse nach Jahr und Tarifart 2023 2022
Infrastruktur 1.637,2 1.629,2
Querfinanzierung BBT  49,3 47,7
Externe Kosten 52,7 56,2
Gesamt 1.739,2 1.733,1

Die angeführten Beträge werden folgendermaßen verwendet:

  • Die aus den Tarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten erzielten Netto-Benützungsentgelte werden von der ASFINAG für die Finanzierung, die Planung, den Bau und die Erhaltung des Autobahnen- und Schnellstraßennetzes verwendet.
  • Die auf dem Brennerkorridor gemäß Artikel 7f der Richtlinie 1999/62/EG zusätzlich eingehobenen Netto-Benützungsentgelte werden als Beiträge zur Finanzierung des auf österreichischem Staatsgebiet zu errichtenden Teiles des Eisenbahnbasistunnels auf der Brennerachse (Brenner Basistunnel) verwendet.
  • Die Netto-Benützungsentgelte zur Anlastung der Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung, Lärmbelastung und CO2-Emissionen werden vom Bund gemäß Artikel II § 8b ASFINAG-Gesetz für Maßnahmen zur nachhaltigen Gestaltung des Verkehrs verwendet. Für das Jahr 2024 wurden die eingehobenen Beträge für die Finanzierung von Verkehrsdiensteverträgen sowie zur Förderung von Aktiver Mobilität und Elektromobilität verwendet.

Fahrleistung

Fahrleistung auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz (in Millionen Fahrzeugkilometern), Quelle ASFINAG
Fahrleistung nach Jahr 2023 2022
Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen 3.876 3.998

Seit 2010 wird bei der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen nach EURO-Emissionsklassen und seit 2024 auch nach CO2-Emissionsklassen unterschieden. Die Entwicklung der Fahrleistungsanteile von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen nach den Emissionsklassen ist nachfolgend dargestellt.

Fahrleistungsanteile von Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz nach CO2-Emissionsklassen und EURO-Emissionsklassen, Quelle ASFINAG
Fahrleistung nach Jahr 2023 2022
CO2-5 / Emissionsfrei      < 0,1 % < 0,1 %
CO2-4 / EURO VI k. A. k. A.
CO2-3 / EURO VI k. A. k. A.
CO2-2 / EURO VI k. A. k. A.
CO2-1 / EURO VI 90,9 % 87,9 %
CO2-1 / EURO V und EEV 6,8 % 9,4 %
CO2-1 / EURO IV 0,7 % 0,8 %
CO2-1 / EURO 0-III 1,6 % 1,8 %