Gefahrgutbeförderungsverordnung land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen (GGBV-lof)
Die Gefahrgutbeförderungsverordnung land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bietet ab 1. September 2020 eine Möglichkeit für die Beförderung gefährlicher Güter mit land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen.