Berichte

Die erstellen Berichte über die in Österreich durchgeführten Lenk- und Ruhezeitkontrollen und übermittelt diese im vorgeschriebenen Zweijahresrhythmus an die Europäische Kommission.

Die Vorgangsweise, Vorgaben und Mindestkontrollen der Lenk und Ruhezeitkontrollen sind in der Richtlinie 2006/22 geregelt.

Der Bestand an Fahrzeugen, die unter die Verordnung fallen, wird über die Statistik Austria erhoben. Die für die Berechnung ausschlaggebende Anzahl an Arbeitstagen beträgt 240. Anhand dieser Zahlen wird die Vorgabe an Mindestkontrollen errechnet. Bis 2007 betrug diese Anzahl an mindestens zu kontrollierenden Arbeitstagen 1 %. Ab 2008 wurde der Prozentsatz auf 2 % gehoben. Ab 2010 sind 3 % der Arbeitstage zu kontrollieren.

Mit der Einführung des neuen Berichtsmusters (2008) wird auch die Verteilung der Kontrollen nach Art der Straße unterschieden.

Berichte an die Europäische Kommission

Hinweis: Ab 2011 gibt es keine Einzelberichte mehr, sondern nur Zweijahresberichte.

Berichte von der Europäischen Kommission