Genehmigungsdatenbank
Festlegungen für die Genehmigungsdatenbank und Antragsformulare für die Ermächtigung zur Dateneingabe
Version 4.6
Mit der Version 4.6 werden einige neue Felder zum Zwecke des CO2-Monitorings sowie für typgenehmigte Fahrerassistenzsysteme. eingeführt. Daneben werden einige kleinere Anpassungen durchgeführt – unter anderen neue Werte für die Genehmigungsgrundlage (Fahrzeuge aus auslaufenden Serien, EU-Einzelgenehmigung) und die neue Emissionsklasse Euro 6e.
Neu
Version 4.6.2 beinhaltet gegenüber der Vorgängerversion keine neuen Felder und lediglich kleinere Anpassungen – u.a. wurden weitere Codes für die Genehmigungsgrundlage und die Anlage zur ZB II ergänzt sowie Abgasvorschriften für die Klasse L erweitert. Die Änderungen der Verision 4.6.2 stehen ab sofort im Testsystem und ab dem 16. Dezember 2024 im Produktivsystem der GDB zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden verfügbaren Dokument wurden Antworten zu häufig gestellten Fragen zusammengestellt, die von allgemeinem Interesse für Dateneinbringer sind.
Häufig gestellte Fragen, 28. März 2022 (PDF, 287 KB)
Im folgenden Dokument finden Sie eine Hilfestellung für die Zuordnung zu bestimmten Aufbauarten.
Einteilung der Aufbauarten nach der 52. KDV-Novelle (Excel, 129 KB)
Im unten verfügbaren Excel-Dokument finden Sie nach Fahrzeugklassen gruppiert das jeweilige Datum für das Ende der erstmaligen Zulassung, das im Fahrzeugdatensatz zu übertragen ist.
Ende der erstmaligen Zulassung, 14. Juni 2024 (Excel, 83 KB)
Mit der Verordnung (EU) 901/2014 hat die Kommission ein neues Muster für die EG-Übereinstimmungsbescheinigungen für Fahrzeuge der Klasse L (zwei- oder dreirädrige und vierrädrige Fahrzeuge) erlassen. Die Genehmigungsdatenbank kann derzeit nicht an diese neuen COC's angepasst werden. Mit der Version 4.3 der Genehmigungsdatenbank und der 65. KDV-Novelle haben sich einige Änderungen bei der Dateneingabe ergeben. Diese wurden in der hier verfügbaren neuen Version der Anleitung berücksichtigt.
Anleitung Dateneingabe neues COC Klasse L, 2. Juli 2019 (Excel, 96 KB)
Mit der Verordnung (EU) 2015/504 hat die Kommission ein neues Muster für die EG-Übereinstimmungsbescheinigungen für Fahrzeuge der Klassen T, C, R und S (land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Anhänger und auswechselbare gezogene Geräte) erlassen. Die Genehmigungsdatenbank kann derzeit nicht an diese neuen COC's angepasst werden. Mit der hier verfügbaren Anleitung können Fahrzeugdaten auf Basis dieser neuen COC's in der Genehmigungsdatenbank angelegt werden.
Anleitung Dateneingabe neues COC lof-Fahrzeuge, 10. April 2018 (Excel, 129 KB)
Hier finden Sie das Muster für den Ermächtigungsbescheids-Antrag zur Dateneingabe in die Genehmigungsdatenbank. Zusätzlich finden Sie in dem zip-Archiv einen ausgefüllten Musterantrag und Anmerkungen zur Antragstellung. Das Antragsformular und das Vollmachtsformular wurde an die heutigen Erfordernisse angepasst.
Im unten zur Verfügung stehenden Archiv sind Muster ab dem 1. Juli 2007 für Typenscheine und Datenauszüge für verschiedene Fahrzeugklassen enthalten. Die Muster enthalten alle Datenfelder, die für die einzelnen Satzformate in Frage kommen. Die von Ihnen erstellten Typenscheine und Datenauszüge dürfen selbstverständlich ein von Ihnen erstelltes Layout haben, die zur Verfügung gestellten Muster sollen lediglich darstellen, wie solche Dokumente aussehen könnten.
Anbei finden Sie die Prüfliste für die Antragsteller auf Dateneingabe. Diese enthält die erforderlichen Kenntnisse der Personen, die Daten in die Genehmigungsdatenbank eingeben sollen. Der Kenntnisstand dieser Personen wird anlässlich des Ermittlungsverfahrens zur Ausstellung von Ermächtigungsbescheiden gemäß § 30a Absatz 8 Kraftfahrgesetz 1967 überprüft.
Für die Prüfung der Software zur Dateneingabe wird eine eigene Prüfliste erstellt.
Mit der Verordnung über das Versehen der Genehmigungsdaten oder Typendaten bestimmter Fahrzeuge oder Fahrzeugkategorien mit einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank (BGBl. II Nr. 406/2008 idgF) wurde festgelegt, für welche Fahrzeuge Finanzsperren in der Genehmigungsdatenbank zu setzen sind und wie diese wieder aufgehoben werden:
Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank, gesamte Rechtsvorschrift (→ RIS)
Mit der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission wurde das bestehende NEFZ-Messverfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) für die Emission von gasförmigen Luftschadstoffen, Partikeln und CO2 für leichte Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge durch das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für leichte Nutzfahrzeuge (WLTP: Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) abgelöst.
Diese WLTP-Verordnung gilt für alle Fahrzeuge der Klassen M und N, die den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 715/2007 unterliegen und hat wesentliche Auswirkungen auf den Genehmigungsprozess dieser Fahrzeuge bis zur Erteilung der erstmaligen Zulassung. Davon sind die Hersteller der Fahrzeuge, die Aufbauhersteller, die Dateneingeber in die Genehmigungsdatenbank, die technischen Dienste und die Genehmigungsbehörden betroffen.
Mit dem hier zum Download zur Verfügung stehenden Leitfaden werden die erforderlichen Festlegungen für die Antragstellung und Erteilung von Genehmigungen und die Dateneingabe in die Genehmigungsdatenbank getroffen.
Seit der letzten Überarbeitung des Erlasses bezüglich der Zuordnungsmöglichkeiten zu Euro-Klassen sind viele neue Emissions-Bestimmungen der Europäischen Union in Kraft getreten. Diese wurden in der hier verfügbaren Neufassung des Erlasses berücksichtigt.
Erlass Einstufung Euroklassen, Stand 4. Februar 2019 (PDF, 4 MB)