Verfahren  Flughafen Wien

Änderung der Zivilflugplatz-Bewilligung; Erweiterung der Flugplatzgrenzen im Bereich „Mazur-Parkplatz“ und im westlichen Anflugbereich Piste 11/29

Die Flughafen Wien AG hat mit Antrag vom 11. Mai 2024 beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), Abteilung IV/L 3, um die Erteilung der Bewilligung gemäß § 68 Luftfahrtgesetz (LFG), BGBl. Nr. 253/1957 i. d. g. F., für die Änderung der bescheidmäßig festgelegten Flugplatzgrenzen des Flughafens Wien angesucht.

Näheres kann folgenden Unterlagen entnommen werden: