Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes Bereich Zivilluftfahrt
Die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes untersteht dem Bundesministerium. Sie ist funktionell und organisatorisch unabhängig von allen Behörden und Parteien, deren Interessen mit den Aufgaben der Sicherheitsuntersuchungsstelle kollidieren könnten.
Was wird untersucht?
Im Bereich Luftfahrt werden Unfälle und schwere Störungen untersucht. Unfälle sind Ereignisse beim Betrieb eines Luftfahrzeuges, wenn Personen tödlich oder schwer verletzt werden, oder das Luftfahrzeug erhebliche Schäden erleidet. Schwere Störungen sind andere Ereignisse als ein Unfall, die den sicheren Betrieb beeinträchtigen oder beeinträchtigen könnten und die Umstände darauf hindeuten, dass eine hohe Unfallwahrscheinlichkeit bestanden hat.
Warum wird untersucht?
Die Untersuchung hat als ausschließliches Ziel die Feststellung der Ursache eines Vorfalles, um Sicherheitsempfehlungen ausarbeiten zu können, die zur Vermeidung gleichartiger Vorfälle in der Zukunft beitragen können. Keinesfalls darf sie darauf abzielen, Schuld- oder Haftungsfragen zu klären. Zu untersuchen sind Vorfälle, bei deren Meldung die Ursache des Vorfalls als nicht bekannt erscheint oder wenn durch die Untersuchung neue Erkenntnisse zur Vermeidung künftiger Unfälle zu erwarten sind.
Wie wird untersucht?
Die Untersuchungsbeauftragten sind mit den zur Erreichung des Untersuchungszwecks erforderlichen Befugnissen ausgestattet. Vor Abschluss des Untersuchungsberichts wird einer Reihe von Beteiligten, Betroffenen und bei gezogenen Beobachtern die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Berichtsentwurf gegeben. Die Untersuchung ist möglichst innerhalb von 12 Monaten mit einem Untersuchungsbericht abzuschließen.
Mehr Details finden Sie bei der Sichterheitsuntersuchungsstelle des Bundes.