Klimapartnerschaft
Als ein auf Grundlage des Mobilitätsmasterplans 2030 geschaffenes, neuartiges prozesshaftes Governanceinstrument schließt die „Klimapartnerschaft“ die föderale Kompetenzstruktur zwischen der Republik Österreich, dem betreffenden Bundesland sowie den betroffenen Städten/Gemeinden zusammen und richtet diese auf ambitionierten Klimaschutz aus.
In der Klimapartnerschaft werden einerseits verkehrspolitische Rahmenbedingungen und Ziele sowie andererseits konkrete Begleitmaßnahmen mit direktem oder indirektem Zusammenhang zu einem Schienen-Investitionsprojekt entwickelt und vereinbart.
Durch eine regelmäßige gemeinsame Evaluierung werden die in der Grundsatzvereinbarung enthaltenen Maßnahmen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Voraussetzung dafür sind klare Verantwortlichkeiten seitens der beteiligten Gebietskörperschaften und kontrollierbare Zielwerte. Die gemeinsame Evaluierung soll auch die angestrebte Gestaltung eines geeigneten politischen Rahmens fördern, um bis 2040 ein klimaneutrales Verkehrssystem zu schaffen.
Erstellungsprozess
Bei Interesse für den Abschluss einer Klimapartnerschaft unterstützt Sie die Abteilung II/3 Infrastrukturplanung bei der Erstellung. Die Grundsatzvereinbarung ist ausschließlich zwischen den betreffenden Gebietskörperschaften entlang der Strecke vorgesehen (Bundesministerium, Bundesland, Städte/Gemeinden). Ein Start sollte idealerweise mit Abschluss der Vorplanung des zugehörigen Infrastrukturprojekts erfolgen. Die Kontaktperson hierfür ist Erich Mayr (erich.mayr@bmimi.gv.at)
Ein Vertragsentwurf wird auf Anfrage durch das Bundesministerium übermittelt. Im Anschluss wird die Beauftragung eines Planungsbüros zur Begleitung des Prozesses durch die betroffenen Gebietskörperschaften und z. B. die Durchführung von Workshops zur Erarbeitung von Begleitmaßnahmen empfohlen.
Klimapartnerschaften im Zusammenhang mit Regionalstadtbahn Projekten
Erstmalig wurde eine Klimapartnerschaft am 27. Juni 2024 gemeinsam mit dem Land Oberösterreich und der Stadt Linz unterzeichnet (Grundsatzvereinbarung) und ist zudem in der Anlage 4 der „Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Finanzierung des Baus der Regionalstadtbahn Linz“ enthalten.
Klimapartnerschaften im Zusammenhang mit Ausbauprojekten auf Privatbahnstrecken
In der nächsten Zeit ist die Entwicklung und der Abschluss von Klimapartnerschaften im Zusammenhang mit ausgewählten Ausbauprojekten auf Privatbahnstrecken geplant.