Klimapartnerschaft

Als ein auf Grundlage des Mobilitätsmasterplans 2030 geschaffenes, neuartiges prozesshaftes Governanceinstrument schließt die „Klimapartnerschaft“ die föderale Kompetenzstruktur zwischen der Republik Österreich, dem betreffenden Bundesland sowie den betroffenen Städten/Gemeinden zusammen und richtet diese auf ambitionierten Klimaschutz aus.

In der Klimapartnerschaft werden einerseits verkehrspolitische Rahmenbedingungen und Ziele sowie andererseits konkrete Begleitmaßnahmen mit direktem oder indirektem Zusammenhang zu einem Schienen-Investitionsprojekt entwickelt und vereinbart.

Durch eine regelmäßige gemeinsame Evaluierung werden die in der Grundsatzvereinbarung enthaltenen Maßnahmen überprüft und gegebenenfalls. angepasst. Voraussetzung dafür sind klare Verantwortlichkeiten seitens der beteiligten Gebietskörperschaften und kontrollierbare Zielwerte. Die gemeinsame Evaluierung soll auch die angestrebte Gestaltung eines geeigneten politischen Rahmens fördern, um bis 2040  ein klimaneutrales Verkehrssystem zu schaffen.

Klimapartnerschaften im Zusammenhang mit Regionalstadtbahn Projekten

Erstmalig wurde eine Klimapartnerschaft am 27.06.2024 gemeinsam mit dem Land Oberösterreich und der Stadt Linz unterzeichnet (Grundsatzvereinbarung) und ist zudem in der Anlage 4 der „Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Finanzierung des Baus der Regionalstadtbahn Linz“ enthalten.

Klimapartnerschaften im Zusammenhang mit Ausbauprojekten auf Privatbahnstrecken

In der nächsten Zeit ist die Entwicklung und der Abschluss von Klimapartnerschaften im Zusammenhang mit ausgewählten Ausbauprojekten auf Privatbahnstrecken geplant.