Elektronische Informationen der Frachtbeförderung (eCMR)

Bei der Internationalen Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (in Französisch "Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route" (CMR)) handelt es sich um ein völkerrechtliches Übereinkommen der UN/ECE, welches grenzüberschreitende Transporte auf dem Landweg seit 1956 europaweit regelt und die Vereinheitlichung der privatrechtlichen Rechtsvorschriften im internationalen Straßengütertransport erzielt.
 

Anwendungsvoraussetzung ist, dass Güter auf der Straße von einem oder in einen Vertragsstaat befördert werden. Österreich ist 1960 beigetreten und hat die CMR über § 439a Unternehmensgesetzbuch (UGB) zusätzlich auch für rein nationale Sachverhalte für anwendbar erklärt.

Um den technologischen Entwicklungen innerhalb der Logistik- und Transportwirtschaft Rechnung zu tragen, hat das Bundesministerium federführend die Initiative ergriffen, um die Rechtssicherheit bei der Verwendung elektronischer Frachtdokumente im Straßengütertransport zu erhöhen. Daneben ist ein Beitritt auch aufgrund aktueller europarechtlicher Entwicklungen geboten.

Bei der sogenannten "eCMR" handelt es sich um ein Zusatzprotokoll zur CMR, welches sich mit dem elektronischen Frachtbrief befasst. In dem Protokoll geht es im Wesentlichen darum, dass dem von der CMR geschaffenen und mit bestimmten Wirkungen ausgestatteten Frachtbrief ein digitales Pendant an die Seite gegeben wird, dessen Verwendung die Parteien vereinbaren können. Grundanliegen des Protokolls ist es, Technologieneutralität zwischen dem Papierfrachtbrief und dem elektronischen Frachtbrief herzustellen. Die Wirkungen des Frachtbriefes ergeben sich hingegen aus der CMR selbst, auf die im Protokoll verwiesen wird.

Kontakt

Sollten Sie Fragen zum angeführten Thema haben, wenden Sie sich bitte an folgende Stelle:

Abteilung II/7 Logistikkoordination
Kennwort: eCMR
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
E-Maillogistik@bmk.gv.at