Aktionsplan Geschwindigkeit  Österreichische Verkehrssicherheitsstrategie 2021–2030

Im Aktionsplan wird zunächst eine Beschreibung des Problems Geschwindigkeit im Straßenverkehr in Österreich vorgenommen. Anschließend werden die Aktionen und Maßnahmen, Zuständigkeiten und Fristen sowie die Indikatoren zur Erfolgsmessung (Zielformulierung) für den genannten Themenbereich festgehalten.

Titelblatt "Aktionsplan Geschwindigkeit"

Die Erarbeitung erfolgte auf Basis einer umfangreichen Grundlagen- bzw. Problem- und Trendanalyse, einer Analyse der bestehenden Rechtslage sowie der Sammlung von erfolgsversprechenden nationalen und internationalen Beispielen zum Geschwindigkeitsmanagement. Die Erstellung des Aktionsplans wurde von einem interministeriellen Steuerungsgremium begleitet.

Der Aktionsplan Geschwindigkeit umfasst sechs Stoßrichtungen mit insgesamt 20 Maßnahmen. Jede Maßnahmenbeschreibung beinhaltet eine kurze Darstellung des Problems und des aktuellen Standes der Erkenntnisse und geht auf das Potenzial für die Reduktion der Zahl der Schwerverletzten und Getöteten oder auch die damit verbundenen Handlungsoptionen einschließlich Hauptakteure und Umsetzungszeiträume ein.

Die Wirkungen des Aktionsplans unterliegen anhand der Sicherheitsindikatoren Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen und Einstellungen zu risikoreichem Verhalten in Bezug auf Geschwindigkeit einem laufenden Monitoring. Eine begleitende Evaluierung des Aktionsplans ist vorgesehen.

Aktionsplan Geschwindigkeit (PDF, 2 MB)

Hintergrund

Die Österreichische Verkehrssicherheitsstrategie 2021–2030 wird von themenspezifischen Aktionsplänen begleitet. Diese beschäftigen sich mit vorherrschenden Gefahrentrends oder auch neuen Herausforderungen im Straßenverkehr und enthalten konkrete Umsetzungsschritte zur Adressierung selbiger. In der Straßenverkehrssicherheit kann der Faktor Geschwindigkeit als zentral unfallkausal bezeichnet werden. Speziell nichtangepasste Geschwindigkeit stellt ein besonderes Risiko im österreichischen Straßenverkehr dar. Der erste nun vorliegende Aktionsplan widmet sich deshalb diesem Thema.