Recht
Zusammen mit österreichischen Rechtsvorschriften garantieren vor allem umfangreiche zwischenstaatliche Übereinkommen die sichere Abwicklung dieser Beförderungen. Sie regeln die Einstufung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation der Gefahrgüter, Schulung und Verhalten des bei der Beförderung tätigen Personals, sowie Anforderungen an Fahrzeugbau und -ausrüstung. Sie legen auch fest, welche gefährlichen Güter lediglich eingeschränkt oder überhaupt nicht befördert werden dürfen.