Elektronische Informationen der Frachtbeförderung Die Digitalisierung der Frachtbeförderungsinformationen nimmt Fahrt auf!
Durch aktuelle Änderungen des Rechtsrahmens ist es künftig noch einfacher, auf Frachtbriefe in Papierform zu verzichten und stattdessen digitale Nachweise zu verwenden: Die EU-Verordnung 2020/1056 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen („eFTI-Verordnung“) ist am 20. August 2020 in Kraft getreten und führt dazu, dass Behörden der Mitgliedstaaten ab 2027 digitale Nachweise im Frachtbereich akzeptieren müssen. Der Beitritt Österreichs zum eCMR-Zusatzprotokoll ermöglicht ab 4. November 2024, dass ein digitaler Frachtbrief im Straßengütertransport gleichermaßen wie ein herkömmlicher Frachtbrief in Papierform verwendet werden kann.