Gesetzliche Ausnahme für E-Autos bei IG-L Geschwindigkeitsbegrenzungen: Mit einer Änderung des Immissionsschutzgesetzes‑Luft (IG‑L) wurde eine gesetzliche Ausnahme von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen und Schnellstraßen für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie geschaffen.
Im Frühjahr 2017 wurden eine Reihe von sichtbaren Maßnahmen umgesetzt, die die Alltagstauglichkeit der Elektromobilität verbessern und neue Anreize ermöglichen.
In Erfüllung der Umsetzungsverpflichtung Österreichs der Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe wurde dieser Strategierahmen "Saubere Energie im Verkehr" auf breiter Basis erstellt.
Der Nationale Strategierahmen (NSR) ist ein Plan, mit dem alle EU-Staaten ihren Weg zum Erreichen der Ziele der Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) beschreiben.
Quelle: https://www.bmimi.gv.at/themen/mobilitaet/alternative_verkehrskonzepte/elektromobilitaet/recht.html