Im Frühjahr 2017 wurden eine Reihe von sichtbaren Maßnahmen umgesetzt, die die Alltagstauglichkeit der Elektromobilität verbessern und neue Anreize ermöglichen.
Für diese Elektrofahrzeuge gelten die Geschwindigkeitsbeschränkungen gemäß Immissionsschutzgesetzes‑Luft nicht, da sie weniger Luftschadstoffe emittieren als herkömmliche Kraftfahrzeuge mit Diesel oder Benzinmotoren.
In Erfüllung der Umsetzungsverpflichtung Österreichs der Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe wurde dieser Strategierahmen "Saubere Energie im Verkehr" auf breiter Basis erstellt.
Der Nationale Strategierahmen (NSR) ist ein Plan, mit dem alle EU-Staaten ihren Weg zum Erreichen der Ziele der Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) beschreiben.
Quelle: https://www.bmk.gv.at/themen/mobilitaet/alternative_verkehrskonzepte/elektromobilitaet/recht.html