Zuständigkeiten
Die Aufgaben des Wasserbaus, der Bundeswasserstraßenverwaltung und der vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen von Hochwassern ist aufgeteilt.
Das Bundesministerium ist für die Angelegenheiten des Wasserbaus der Donau, March und Thaya (von der Staatsgrenze in Bernhardsthal bis zur Mündung in die March) zuständig (Bundesministeriengesetz 2009). Der Hochwasserschutz an diesen Gewässern und die Aufgaben der Wasserstraßeninfrastruktur, Wasserwirtschaft, Ökologie und Umweltschutz bilden den strategischen Schwerpunkt der Abteilung IV/W3.
Das Wasserstraßengesetz regelt im Detail die Aufgaben der Bundeswasserstraßenverwaltung und der zur Umsetzung dieser Aufgaben des Bundes errichteten Bundesgesellschaft viadonau – Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft.
Die viadonau ist als geschäftsführende Stelle der Donauhochwasserschutzkonkurrenz (DHK) für vorbeugende und abwehrende Maßnahmen im Bereich der DHK-Hochwasserschutzanlagen (Dämme, Wehre und so weiter) zuständig. Das betrifft bauliche Vorkehrungen und Sanierungen sowie den Hochwasserdienst.