Initiative gegen Gewässerverschmutzung
Es ist ein klares Ziel des Bundesministeriums, dass die Donau durch die Schifffahrt nicht negativ beeinträchtigt wird. So gelten sowohl bei der Zulassung von Schiffen (zum Beispiel internationale Vorgaben für Ausrüstung mit Abwassersammeltanks oder genehmigten Kläranlagen) als auch beim Betrieb (Einleitungsverbot von Abwässern und Abfällen) strenge Vorschriften.
Dokumentation sachgerechter Entsorgung von Abwässern
Um die Einhaltung des Verbots der Gewässerverschmutzung zu gewährleisten und effektivere Kontrollen zu ermöglichen, haben sich auf Initiative des Bundesministeriums Schifffahrtunternhemen zur freiwilligen Dokumentation der sachgerechten Entsorgung von Schiffsabwässern, Klärschlamm und Abfall verpflichtet.
Bisher haben folgende regelmäßig auf der österreichischen Donau verkehrende Schifffahrtsunternehmen eine derartige Deklaration unterzeichnet:
- AMA Waterways
- Avalon Waterways
- BRANDNER Schiffahrt
- Central Danube Region Marketing & Development
- Classica Shipping Limted/Prinzessin Sisi
- Croisi Europe Cruises
- Crystal Cruises
- DDSG Blue Danube Schiffahrt
- Donauschifffahrt Wurm & Noé
- Ennshafen
- feenstrarijnlijn
- Leinen Los
- River Advice
- Scenic - Emerald Waterways
- Scylla
- Uniworld
- Viking River Cruises
Mitwirkung
Das Bundesministerium begrüßt diese Bereitschaft und lädt andere Schifffahrtsunternehmen ein, die Deklaration ebenfalls zu unterschreiben. Bitte wenden Sie sich hierzu an w2@bmk.gv.at. Eine Musterdeklaration stellt Ihnen das Bundesministerium zur Verfügung.
Die Nachweise der Entsorgungen werden durch die Schifffahrtsaufsicht des Bundesministerium kontrolliert.
Helfen Sie uns die Donau sauber zu halten!
Die Reinhaltung der Donau ist dem Bundesministerium ein großes Anliegen. Sollten Sie beim Spaziergehen oder Wassersport Gewässerverschmutzungen der Donau beobachten, melden Sie diese bitte umgehend der nächsten Schifffahrtsaufsicht. Nur so besteht die Möglichkeit die Ursache zu finden und umgehend Maßnahmen zu setzen.
Auch wenn sich die ein oder andere Beobachtung als falscher Alarm herausstellt (zum Beispiel Algenbildung, genehmigte Einleitungen von Kläranlagen), ist es besser einmal zu oft als einmal zu wenig zu melden!
Bitte melden Sie Beobachtungen der Schifffahrtsaufsicht (PDF, 96 KB)!