Abteilung IV/L 3 Luftfahrt-Infrastruktur
Die Abteilung IV/Gruppe 3 – Luftfahrt-Infrastruktur ist als oberste Zivilluftfahrtbehörde betreffend Flugplätze und Luftfahrthindernisse zuständig für
- Verwaltungsverfahren inklusive Aufsicht in Angelegenheiten betreffend: Flughäfen, Flugsicherungsanlagen und der Bodenabfertigung, Luftfahrthindernisse und Anlagen mit optischer, bzw. elektrischer Störwirkung innerhalb der Sicherheitszonen der sechs internationalen Flughäfen, sowie Luftfahrtveranstaltungen (sofern mehr als vier Bundesländer betroffen sind)
- Zertifizierung und laufende Kontrollen der sechs internationalen Flughäfen
- Technische Angelegenheiten betreffend Flugplätze und Luftfahrthindernisse (Richtlinienkompetenz)
- Angelegenheiten der Luftfahrt-Security betreffend Zivilflugplatzhalter, Luftfahrtunternehmen und -stellen
- Verwaltungsverfahren betreffend die Genehmigung von Sicherheitsprogrammen und der Zulassung von Stellen
- Nationale Qualitätskontrolle für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt
- Zuverlässigkeitsüberprüfungen
Kontakt
Abteilung IV/L 3 – Luftfahrt-Infrastruktur
E-Mail: l3@bmk.gv.at