Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr Genehmigung 

Für die Koordination und Ausgabe der Genehmigungen ist das Bundesministerium zuständig. Sie können Anträge schriftlich per E-Mail oder Fax eingereichen.

Antragsstellung

  1. Formloses Schreiben des beantragenden Unternehmers oder Formular im Bewerbungsverfahren an das
    Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
    Radetzkystraße 2
    1030 Wien
  2. Angabe der Anzahl der beantragten Genehmigungen pro Land,
  3. für erstmalig einreichende Unternehmen: Beglaubigte Kopie der Konzessionsurkunde/EU-Lizenz beilegen,
  4. pro ausgestellte Genehmigung sind gemäß der Bundes-Verwaltungsabgabenverordnung 2,10 Euro zu entrichten.

Zahlungsmöglichkeiten

Sie können die Beträge in der Amtskasse des Bundesministeriums (von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr) einzahlen oder pro Quartal eine Sammelrechnung erhalten, die mit Erlagschein bezahlt werden.

Kontakt

Abteilung IV/ST 4 – Straßenpersonen- und Güterverkehr
Raphael Smegal
Telefon: +43 1 71162-655532

Antrag einreichen:
Fax: +43 1 71162-655852
E-Mail: raphael.smegal@bmk.gv.at

Parteienverkehr und Genehmigung:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

Die Genehmigungen werden per Post geschickt oder können während dieser Zeiten abgeholt werden. Wichtig ist eine rechtzeitige Einreichung des Antrages (mindestens 14 Tage vor der Fahrt, rechnen Sie den Postweg ein!).

Grundlage für die Genehmigungsausgabe

Auf Grundlage der  Kontingenterlaubnis-Vergabeverordnung (KVV) (RIS) können Bewerbungen in drei Verfahren abgegeben werden:

  • Anmeldungsverfahren gemäß § 5 zur Wahrung der erteilten Rechtsansprüche:
    Termin spätestens bis dem 1. November nächstfolgenden Werktag jeden Jahres (formlos)
  • Bewerbungsverfahren gemäß § 6: Frist:
    frühestens 4 Monate und spätestens 4 Wochen vor dem 1. Dezember und 1. Juni
  • Bewerbungsvergabe gemäß § 9:
    ohne Frist, jederzeit möglich (formlos)