Konzessionsansuchen

Ahornbahn in Mayerhofen
Ahornbahn in Mayerhofen Foto: BMK

Um Verleihung der Konzession ist beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), Abteilung IV/E 6 Oberste Seilbahnbehörde, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, anzusuchen.

Dem Konzessionsansuchen sind insbesondere folgende Unterlagen, sofern nicht anders angeführt in einfacher Ausfertigung, beizugeben:

  1. Gesellschaftsvertrag (Satzung) und Firmenbuchauszug des zukünftigen Konzessionärs sowie Bilanzen der vorhergehenden drei Geschäftsjahre bzw. die Anfangsbilanz des neuen Unternehmens;
  2. Eine umfassende Beschreibung des Bauvorhabens mit Darstellung der örtlichen Gegebenheiten einschließlich der geografischen Ortsbezeichnungen (Stationsstandorte und Trassenverlauf); Angaben über den Zweck der Seilbahn;
  3. Kurz gefasster Bauentwurf (insbesondere technische Beschreibung, Lageplan, Längen-schnitt, Katasterplan, Parzellenverzeichnis, Grundrisse und Schnitte der Hochbauten, Konstruktionszeichnung der Fahrzeuge) sofern nicht zeitgleich mit dem Konzessionsansuchen ein umfangreicher Bauentwurf vorgelegt wird;
  4. Das vorgesehene Bau- und Betriebsprogramm (einschließlich Betriebsbedingungen und Betriebsbeschränkungen);
  5. Projektkostenaufstellung samt verbindlichen Firmenanboten;
  6. Wirtschaftlichkeitsprognose sowie ein den Projektkosten entsprechender Finanzierungsplan inklusive derentsprechende Nachweise über die Aufbringung der erforderlichen Eigen- und Fremdmittel. Diese Unterlagen sind von einem hiezu Befugten, wie Wirtschaftstreuhänder, Steuer- oder Unternehmensberater, zu prüfen und ihre Richtigkeit ist mit dessen Unterschrift zu bestätigen. Grundsätzlich ist bei der Finanzierung eines neuen Seilbahnprojektes für eine öffentliche Seilbahn gemäß § 5 Seilbahngesetz mindestens 50 % der Gesamtinvestitionssumme mit Eigenmitteln abzudecken. Hinsichtlich einer Finanzierung über Leasing wird auf das Merkblatt des Bundesministeriums über Leasingfinanzierungen (PDF, 16 KB) hingewiesen. In der Wirtschaftlichkeitsprognose ist anzugeben, woraus sich die angenommenen Erlöse durch die neue Anlage zusammensetzen bzw. wie sich die Einnahmenermittlung unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Fahrgastfrequenz (pro Jahr) sowie der Aufwendungen ergibt.
  7. Ein Verzeichnis der durch die Errichtung der Seilbahn betroffenen sowie der im Bauverbotsbereich (12 Meter) liegenden Grundstücke und ein Verzeichnis der auf den betroffenen Grundstücken dinglich Berechtigten sowie Nachweise über die Verfügbarkeit der Inanspruchnahme der betroffenen Grundstücke;
  8. Bekanntgabe der durch den Bau und Betrieb der Seilbahn betroffenen Gemeinden;
  9. Eine eingehende Darstellung der Verkehrssituation inklusive Beschreibung der vorhandenen Parkplätze. Bei Stationen im Bereich öffentlicher Verkehrswege (Schiene, Straße) ist auf einen Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz Bedacht zu nehmen;
  10. Strafregisterbescheinigung für die zur Vertretung nach außen befugten Organe des Konzessionswerbers, deren Ausstellungsdatum nicht länger als drei Monate zurückliegen darf;
  11. Lageplan über die bestehenden und projektbezogenen neuen Skipisten;
  12. Bekanntgabe der nächstliegenden Seilbahnunternehmen samt deren jeweiligem Konzessionär, welche öffentliche Seilbahnen betreiben;
  13. Eine Erklärung der zuständigen Lawinenkommission der betreffenden Gemeinde, die Seilbahn samt Skipisten in ihren Betreuungsbereich zu übernehmen;
  14. ein Lawinenschutzkonzept bzw. lawinenfachliches Gutachten zur Lawinensicherheit;
  15. Angaben und Unterlagen im Hinblick auf Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz sowie zur allfälligen Durchführung eines Verfahrens zur Prüfung der Umweltverträglichkeit;
  16. Unterlagen zur Beurteilung der grundsätzlichen Zulässigkeit allfällig notwendiger Rodungsmaßnahmen für das Gesamtprojekt einschließlich Skipisten;
  17. Ansuchen um Rodungsbewilligung (Word, 48 KB) samt der hiefür erforderlichen Unterlagen gemäß § 19 Forstgesetz in dreifacher Ausfertigung (insbesondere Grundbuchsauszüge, Angaben über den Rodungszweck, Ausmaß der zur Rodung beantragten Flächen, Verzeichnis der Grundeigentümer, der dinglich Berechtigten und der Anrainer, Rodungsplan sowie Zustimmungserklärungen der betroffenen Waldeigentümer (Word, 11 KB).
  18. Nachweis des öffentlichen Interesses an der Errichtung der Seilbahn (z.B. Expertise über skitechnische Erschließungsmöglichkeiten und Schneesicherheit, Stellungnahme des Fremdenverkehrsverbandes, der Skischulen etc.);

Merkblatt für Konzessionswerber von öffentlichen Seilbahnen (pdf 265 KB) (PDF, 265 KB)