Organisation des Regional- und Nahverkehrs
Der Bund gibt den Rahmen zur Gestaltung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs (ÖPNRV) in Österreich vor:
- Verbundgrenzen nach Fahrgastströmen,
- einheitliche Tarifsystematik,
- kompatible Abfertigung und
- Qualitätskriterien.
Bestellungen von Verkehrsdiensten erfolgen durch den Bund (vor allem Tarifstützungen im Schienenbereich), Länder, Gemeinden oder sonstige Dritte (vor allem leistungsbezogen).
Weitere Akteure in der Organisation des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs sind die Verkehrsunternehmen. Diese arbeiten mit der Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft (VOG) zusammen und werden vom Bund, den Ländern, Gemeinden und von Dritten bestellt.
Kontakt:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Abteilung II/Infra 3 Öffentlicher Personennah- und -regionalverkehr (ÖPNRV)
Telefon: +43 (0) 1 71162-652401, Fax: +43 (0) 1 71162-652499
E-Mail: infra3@bmk.gv.at