Anschlussstelle Wels Wimpassing
Genehmigung 2018
Mit Bescheid vom 13. April 2018 wurden der ASFINAG und der Stadt Wels (dieser zu den beantragten Vorhabensteilen) die Genehmigung für das Vorhaben nach § 24f Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz 1975 und § 32 und § 38 Wasserrechtsgesetz 1959 erteilt.