Fachspezifische Grundlagen
Die Frage, warum Flugunfälle so detailliert untersucht werden, ist mit dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen zu beantworten, die über lange Zeit in den geschlossenen Flugzeugkabinen kreuz und quer über tausende Kilometer befördert werden, ohne einen Einfluss auf Piloten, Technik, Flugsicherung oder das Wetter zu haben.
Es werden viele Untersuchungen zur Ermittlung der Schuldigen und des Schadenersatzes nach einem Unfall durchgeführt; die Erhebungen der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes- (SUB) -Zivilluftfahrt sollen aus der Kenntnis der Ursachen durch geeignete Verbesserungsvorschläge zu einer Erhöhung der Sicherheit führen.
Schwere Störungen sind Ereignisse, bei denen es aufgrund glücklicher Umstände nicht zum Unfall kam, bei denen allerdings die Voraussetzungen für das Ereignis gegeben waren. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass die Faktoren, die zu einem tödlichen Flugunfall führen, auch bei 30 Flugunfällen mit nur leichten oder keinen Verletzungen aufgetreten sind, oder auch bereits bei 600 Vorfällen, bei denen nicht einmal ein kleiner Sachschaden verursacht wurde. Dies führte dazu, dass seit einigen Jahren neben Flugunfällen auch schwere Störungen untersucht werden.
Die SUB-Zivilluftfahrt ist für die Untersuchung von Flugunfällen und schweren Störungen beim Betrieb von Zivilluftfahrzeugen in Österreich zuständig. Unfälle österreichischer Zivilluftfahrzeuge in internationalen Gewässern sind ebenfalls von der SUB zu untersuchen. Ereignet sich mit einem österreichischen Zivilluftfahrzeug in einem anderen Mitgliedsstaat der ICAO ein Unfall, nominiert die SUB je nach Art des Vorfalls einen Beobachter, der die Untersuchungsstelle des anderen Staates bei ihren Tätigkeiten unterstützt.
Untersucht werden Flugunfälle mit Motorflugzeugen, Hubschraubern, Freiballonen, Motorseglern, Segelflugzeugen und Fallschirmen sowie schwere Störungen. Bei Flugzeugen unter einer Höchstabflugmasse von 2000 kg ist die Untersuchung dann durchzuführen, wenn Zweifel an der Lufttüchtigkeit bestehen. Eine Unfalluntersuchung wird mit einem Bericht abgeschlossen, der öffentlich ist und unter Unfallberichte abgerufen werden kann.