Wasserbau im Marchfeld Das Marchfeldkanalsystem – Beispiel effektiver Problemlösung: ein naturnahes Juwel und vielfältiger Erholungsraum im Nordosten Österreichs
Problem
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde mit Sorge ein Absinken des Grundwasserspiegels im Marchfeld, das eine der Kornkammern unseres Landes ist, beobachtet.
Projekt
Mitte der Achtziger Jahre entschlossen sich Bund und Land Niederösterreich, auf Basis eines Syndikatsvertrags einen von der Donau gespeisten Kanal zu errichten, um die Grundwasserreserven nachhaltig zu ergänzen und ein ökologisches Gegengewicht zur landwirtschaftlichen Wassernutzung zu schaffen. Die operativrechtliche Basis bildeten idente Gesetze auf Bundes- und Landesebene. Der Bund übernahm für das in seiner Bedeutung als überregional eingestufte Projekt die Führungskompetenz.
Realisierung
Der Marchfeldkanal wurde in rund zwanzigjähriger Bauzeit errichtet. Er durchfließt das nordöstliche Niederösterreich zwischen Wien und Marchmündung. Einhellig wird er nicht nur als Zweckbau, sondern als naturnahes Juwel und vielfältiger Erholungsraum gesehen.
Nach Fertigstellung des Kanals, eigentlich eines Systems aus mehreren Wasseradern und hydraulischen Nebenanlagen sowie den erforderlichen Brücken, wurde er mit allen Rechten und Pflichten an die vom Land geschaffene Betriebsgesellschaft übergeben. Damit hatte die vom Bund getragene Errichtungsgesellschaft ihre Aufgaben erfüllt und konnte aufgelöst werden. Es waren lediglich noch die vereinbarten Bundeszuschüsse zum laufenden Betrieb zeitlich und ihrer Höhe nach eindeutig zu definieren. Dies wurde, nachdem das Bundesministerium die mit dem Wasserstraßenbau verknüpften Agenden vom Wirtschaftsressort übernommen hatte, nach einstimmigem parlamentarischen Beschluss mit dem Marchfeldkanal-Bundesbeitragsgesetz, welches das Marchfeldkanalgesetz aus dem Jahre 1985 ablöste, festgelegt.
Kosten
Angestrebt wurde vor allem, zukünftige Mehrkosten für den Bund auszuschließen. Der Bundesanteil an den 1985 mit 2 Milliarden Schilling (rund 145,3 Millionen Euro) geplanten, 1990 auf 2,86 Milliarden Schilling (rund 207,8 Millionen Euro) erhöhten Errichtungskosten für das gesamte Marchfeldkanalsystem wurde nicht überschritten. Der jährliche, 1985 mit 7,5 Millionen Schilling (rund 545.000 Euro) gesetzlich fixierte Bundesbeitrag zum Betrieb wurde zeitlich limitiert. Nun werden bis 2043 jährlich 785.000 Euro gezahlt. Die Gesamtsumme der bis dahin seit 1986 überwiesenen Zuwendungen orientiert sich im Wesentlichen an den zwischen 1992 und 2055 fälligen Darlehensrückzahlungen an den Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds, die damit rund zur Hälfte vom Bund getragen werden.
Kontakt und Information
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Abteilung IV/W3
Telefon: +43 (0) 1 71162-655960
E-Mail: w3@bmk.gv.at