Fachentwurf Zielnetz 2040
Das Zielnetz ist die langfristige Strategie des Bundes zum Ausbau des Bahnnetzes in Österreich im Sinne einer verkehrspolitischen Leitlinie zur Erreichung der mobilitäts- und klimapolitischen Ziele.
Umgesetzt kann das Zielnetz über den jährlich zu erstellenden ÖBB-Rahmenplan (siehe Ausbauplan ÖBB) werden. Mit diesem wird die Finanzierung für die Investitionen durch die Bundesregierung beschlossen.
Das Zielnetz 2040 schließt an das vorhergehende Zielnetz 2025+ im Sinne eines weiteren Blicks in die Zukunft an. Es berücksichtigt unter anderem zwischenzeitlich geänderte Rahmenbedingungen, zum Beispiel bzgl. der Umsetzung der Transeuropäischen Netze für Verkehr (TEN-V). Der nun vorliegende Fachentwurf Zielnetz 2040 ist das Ergebnis einer gemeinsamen Erarbeitung von BMK, ÖBB-Infrastruktur AG und der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH).
Entwicklungsprozess
Bei der Erstellung des Zielnetz 2040 erfolgte eine Identifikation, Bewertung und Auswahl von Erweiterungsinvestitionen (Neu- und Ausbauvorhaben) in Form von Modulen. Module wurden auf Grundlage eines erkannten Maßnahmenbedarfs auf einer Strecke bzw. Achse definiert. Sie setzen sich aus einem oder mehreren Einzelprojekten zusammen und sind somit Projektbündel, die einen gemeinsamen funktionalen und / oder räumlichen Kontext haben und dazu beitragen, ein übergeordnetes Ziel (z. B. Angebote im Personen- und Güterverkehr) sowie strecken- bzw. achsenspezifische Wirkungen zu erreichen.
Die durchgeführte Bewertung der Module dient als Entscheidungsgrundlage für den Bahnausbau der Zukunft im Sinne einer evidenzbasierten Politik. Dabei kam eine dem Stand der Technik entsprechende Bewertungsmethode zum Einsatz, die im Kern eine gesamtwirtschaftliche Nutzen-Kosten-Analyse umfasst. Ergänzend wurden Vergleichswert- und umweltfachliche Indikatoren betrachtet. Auf Basis der Bewertungsergebnisse wurden die im Zielnetz 2040 zu verankernden Module ausgewählt.
Zu jedem der einzelnen Module wurden iterativ Fahrplankonzepte und der dafür jeweils erforderliche Infrastrukturbedarf ermittelt. Anschließend wurden die Wirksamkeit der Maßnahmen mit Hilfe eines Verkehrsmodells abgebildet und Grobkostenschätzungen zu den Infrastrukturmaßnahmen erstellt.
Das vorliegende Zielnetz 2040 umfasst Maßnahmen im Umfang von insgesamt rund 26 Milliarden Euro zu aktuellen Preisen. Die Kapazität des Bahnnetzes kann damit um rund 65 % auf 255 Millionen Zugkilometer gesteigert werden.
Schwerpunkte
Inhaltlich sind fünf Schwerpunkte maßgebend: Die Anbindung Österreichs an das internationale Bahnnetz wird weiter verbessert. Im nationalen Fernverkehr werden neben dem weiteren Ausbau der West- und Südstrecke vor allem auch die Verbindungen zwischen den Landeshauptstädten verbessert und beschleunigt. Zahlreiche Maßnahmen werden zu einer deutlichen Stärkung des Güterverkehrs auf der Schiene beitragen. In und um die Ballungsräume werden die S-Bahn-Systeme als Rückgrat des öffentlichen Verkehrs deutlich ausgebaut und zusätzliche Verbindungen ermöglicht. Auch der Regionalverkehr wird weiter ausgebaut – zusätzlich zu den zahlreichen Maßnahmen, die bereits im aktuellen ÖBB-Rahmenplan verankert sind.
Ausblick
Das Zielnetz 2040 ist der nächste große Meilenstein in der Entwicklung des österreichischen Bahnnetzes. Es umfasst jene Maßnahmen in Form von Modulen, die im Horizont 2040 auf Grundlage identifizierter Angebotsziele marktgängig und gesamtwirtschaftlich wirksam umgesetzt werden können. Auch nach 2040 werden – zum Teil heute schon absehbare – Anforderungen weitere Entwicklungsstufen unseres Bahnnetzes begründen. Der Ausbau ist also 2040 nicht abgeschlossen. Einzelne Module oder Projektideen, die im Entwicklungsprozess für das Zielnetz 2040 betrachtet, aber nicht in dieses aufgenommen wurden, werden für diese weiteren Entwicklungsstufen nach 2040 in den Fokus rücken. Einzelne Module im Zielnetz 2040 sind zudem im Kontext der langfristigen Vision für das österreichische Bahnnetz als nachfragezentrierte Entwicklungsetappen zu verstehen.
Öffentliche Konsultation
Zentrale Aspekte des Fachentwurfes des Zielnetz 2040 wurden im Rahmen einer Pressekonferenz am 25. Jänner 2024 präsentiert. Es bestand bis zum 26. April 2024 die Möglichkeit Stellungnahmen zum Fachentwurf abzugeben.
Dokumente Fachentwurf Zielnetz 2040
- Zielnetz 2040 – Fachentwurf Stand März 2024 (PDF, 7 MB)
- Beilage A: Karte Module (PDF, 1 MB)
- Beilage B: Moduldossiers (PDF, 13 MB)
- Beilage C: Knoten-Kanten-Modell für den Integralen Taktfahrplan im Zielhorizont 2040 (PDF, 161 KB)
- Beilage D: Linientaktkarte Personenverkehr (PDF, 260 KB)
- Beilage E: Linientaktkarte Güterverkehr (PDF, 139 KB)
- Zielnetz 2040 – Methode für die Modulbewertung (PDF, 3 MB)
Tipp
- Presseaussendung vom 25. März 2024: „Nächster Schritt für das Zielnetz 2040: Öffentliche Konsultation startet“
- Presseaussendung vom 25. Jänner 2024 „Zielnetz 2040 – zukunftsfähige Bahninfrastruktur für Österreich“
- Präsentation vom 25. Jänner 2024 „Zielnetz 2040 – Das Bahnnetz der Zukunft“ (PDF, 4 MB)
Im Rahmen des Prozesses zur Entwicklung des Zielnetz 2040 wurden zudem folgende Module mitbetrachtet, die nicht Eingang in den Fachentwurf gefunden haben:
Moduldossiers der nicht in den Fachentwurf aufgenommenen Module (PDF, 30 MB)
Volkswirtschaftliche Wirkung
Im Auftrag des BMK wurde vom Economica Institut für Wirtschaftsforschung eine Studie über die Berechnung der volkswirtschaftlichen Wirkungen des Zielnetz 2040 erstellt. Die Ergebnisse flossen bereits in den im Frühjahr 2024 veröffentlichten Fachentwurf ein. Die vollständige Studie liegt mittlerweile vor:
Berechnung volkswirtschaftlicher Wirkungen des Zielnetzes 2040 (PDF, 1 MB)
Häufig gestellte Fragen und deren Antworten
Das Zielnetz ist die langfristige Strategie des Bundes zum Ausbau des Bahnnetzes in Österreich. Das Zielnetz ist als verkehrspolitische Leitlinie für die Entwicklung des Bahnnetzes in den nächsten 15 bis 20 Jahren zu verstehen, deren Umsetzung weiterer konkreter Schritte bedarf.
Das Zielnetz beruht auf § 42 Absatz 7 Bundesbahngesetz wonach bei der Erstellung des Rahmenplanes jeweils auf jene Festlegungen im Zielnetz Bedacht zu nehmen ist, welche die Schieneninfrastruktur der ÖBB-Infrastruktur AG betreffen.
Weiters konkretisiert das Zielnetz 2040 die Leitstrategie gemäß § 55a Eisenbahngesetz 1957. Diese beruht auf Artikel 8 der Richtlinie 2012/34/EU, wonach die EU-Mitgliedstaaten eine Leitstrategie zu veröffentlichen haben, nach welchen Gesichtspunkten die Eisenbahninfrastruktur ausgestaltet werden soll.
Das Zielnetz ist dementsprechend als verkehrspolitische Leitlinie für die langfristige Entwicklung des Bahnnetzes zu verstehen.
Das Zielnetz 2040 wurde in einem mehrjährigen Prozess von Expertinnen und Experten des BMK, der ÖBB-Infrastruktur AG und der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft (SCHIG mbH) entwickelt. Auf Basis von vorgelagerten Analysen und Stakeholder:innengesprächen wurden im Zielnetz 2040 über 100 Projektideen und mögliche Maßnahmen analysiert. Die Maßnahmen mit der höchsten Wirksamkeit wurden in das Zielnetz aufgenommen – in Summe im Umfang von insgesamt rund 26 Milliarden Euro zu heutigen Preisen.
Für die Bewertung der Module wurde in Anlehnung an die Vorgehensweise des Schweizer Bundesamts für Verkehr eine einheitliche Bewertungsmethode entwickelt und auf alle Module angewandt. Maßgebliche Größe dafür ist – wie es international üblich ist – das Ergebnis einer gesamtwirtschaftlichen Nutzen-Kosten-Analyse. Diese beinhaltet nutzenseitig neben den verkehrlichen Wirkungen auch monetarisierbare externe Effekte wie beispielsweis Treibhausgasemissionen.
Zudem wurden weitere Indikatoren berücksichtigt, die ebenfalls in die Bewertung und Auswahl der Module eingeflossen sind: Resilienz des Bahnnetzes, Auflösung von Engpässen, Resilienz gegenüber Naturgefahren, überregionale Erreichbarkeit, Erreichbarkeit außerhalb von Ballungsräumen, Lärm, natürliche Ressourcen und menschliche Nutzungsansprüche.
Details zur Bewertungsmethode finden sich in dem umfangreichen Methodenbericht.
Das BMK pflegt gemeinsam mit der ÖBB-Infrastruktur AG einen regelmäßigen Austausch mit allen Nachbarstaaten und -bahnen. Die für das österreichische Bahnnetz relevanten Ausbauprojekte im Ausland sind deshalb bekannt und flossen in die Ausarbeitung zum Zielnetz 2040 ein. Die Nachbarstaaten und -bahnen wurden auch regelmäßig über den aktuellen Stand im Zielnetz-Prozess informiert. Wo erforderlich wurde die Konzeption der entsprechenden Module mit den Nachbarstaaten abgestimmt. Auch die Nachbarstaaten werden eingeladen im Rahmen der Konsultation ihre Stellungnahmen zum Zielnetz abzugeben.
Die Regionalbahnen stellen oft das Grundangebot des öffentlichen Verkehrs im ländlichen Raum dar und sind damit wichtig für die Daseinsvorsorge sowie die regionale Identifikation.
In den letzten Jahren wurden unabhängig vom Zielnetz gemeinsam mit den jeweiligen Bundesländern für zahlreiche Regionalbahnen umfangreiche Konzepte zur Attraktivierung und teilweise auch Elektrifizierung entwickelt, die nun sukzessive umgesetzt werden und im aktuell gültigen Rahmenplan verankert sind. Das aktuelle Streckenportfolio kann somit grundsätzlich als stabil angesehen werden.
Der Fachentwurf Zielnetz 2040 beinhaltet zusätzlich dazu zahlreiche Ausbaumaßnahmen, die dem Regionalverkehr zu Gute kommen (siehe Zieldimension Regionalverkehr im Fachentwurf Tabelle 7).
Investitionen und Ausbaumaßnahmen anderer Infrastrukturbetreiber (Privatbahnen gemäß Privatbahngesetz) sind nicht Gegenstand des Fachentwurfs. Im Rahmen der Vorbereitungen zum 10. Mittelfristigen Investitionsprogramm (2026–2030) laufen aktuell Abstimmungen zwischen BMK, Bundesländern und Privatbahnen, im Rahmen derer die künftigen Investitionserfordernisse ermittelt werden.
Die verkehrspolitische Leitlinie im Hinblick auf die Entwicklung des Güterverkehrs stellt der Masterplan Güterverkehr des BMK dar, der in das Zielnetz 2040 eingeflossen ist.
Bei der Entwicklung des Zielnetz 2040 wurde der Ansatz verfolgt, die Anforderungen des Güterverkehrs von Anfang an gleichberechtigt mit jenen des Personenverkehrs mitzudenken. Aus diesem Grund wurden die Eisenbahnunternehmen im Schienengüterverkehr im Rahmen eines strukturierten und extern begleiteten Prozesses aktiv in die Erarbeitung des Zielnetz 2040 eingebunden.
Das Zielnetz 2040 legt den Fokus hauptsächlich auf die Kapazität der Bahnstrecken. Infolgedessen können weiterführende Strategien entwickelt werden, wie zum Beispiel bzgl. der Weiterentwicklung der Produktionsanlagen, der Gleise für das Ab- und Hinterstellen als auch auf Anlagen zur Servicierung der Fahrzeuge, der Verladestellen und Terminals, die auf das Zielnetz 2040 aufbauen.
Folgende im Rahmen des Prozesses bewertete Module gingen nicht in den Fachentwurf Zielnetz 2040 ein:
- Bestandsausbau Summerauerbahn Linz – St. Georgen a.d. Gusen
- Neubaustrecke Summerauerbahn Linz – Freistadt – Summerau
- Neubaustrecke für den Güterverkehr Zentralraum Kärnten
- Neubaustrecke Steirische Ostbahn Graz – Gleisdorf und Verbindung Koralmbahn
- Neubaustrecke Gleisdorf – Fürstenfeld – Hartberg
- Verlängerung Graz-Köflacher Bahn bis Eibiswald
- Abschnittsweiser viergleisiger Ausbau Nordbahn bis Gänserndorf
- Streckenoptimierung Franz-Josefs-Bahn im oberen Waldviertel
Alle Module, die nicht Teil des Zielnetz 2040 sind, weisen ein gesamtwirtschaftliches Nutzen-Kosten-Verhältnis von teilweise deutlich unter 1,0 auf. Das bedeutet, dass der kumulierte Nutzen der verkehrlichen Wirkungen und externen Effekte geringer als die erforderlichen Investitionskosten ausfällt. Aus diesem Grund erfolgte keine fachliche Empfehlung für die Aufnahme in das Zielnetz 2040.
Den betreffenden Modulen ist gemein, dass sie nur hinsichtlich eines Marktsegments (z. B. Personennahverkehr) signifikante Wirkungen aufweisen. Das Ausmaß der Wirkungen in diesem bzw. allen betrachteten Marktsegmenten ist zwar mitunter mit Blick auf die verkehrlichen Zielsetzungen der Module erkennbar, bleibt jedoch hinter den teilweise erheblichen Maßnahmen- und Investitionsbedarfen zurück (insbesondere im Fall von Neubaustrecken).
Die gesamtwirtschaftliche Nutzen-Kosten-Analyse für das Zielnetz 2040 zeigt auf, welche Maßnahmen in einem Horizont 2040 fachlich klar empfohlen werden können. Eine Neubewertung der Module – allenfalls unter geänderten Rahmenbedingungen – wird für einen Zeithorizont nach 2040 als sinnvoll erachtet. Geänderte Rahmenbedingungen können sich zum Beispiel durch Infrastrukturmaßnahmen im benachbarten Ausland nach 2040 oder weitreichende soziodemografische oder regionalwirtschaftliche Entwicklungen ergeben.