Geringfügige Abweichungen
Mit Schreiben vom 14. Dezember 2020 beantragte die ASFINAG die Genehmigung von zehn geringfügigen Abweichungen gemäß § 24h Absatz 2 Umweltprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000). Zu den vorgelegten Projektunterlagen wurden vom Bundesministerium Gutachten von Sachverständigen eingeholt, die öffentlich aufgelegt werden.