Ökomodellierung für Verpackungen Studie
Evaluierung von Umsetzungsparametern und Regelungsoptionen für ökomodulierte Beiträge der erweiterten Herstellerverantwortung in Österreich.

Die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility (EPR)) ist ein umweltpolitisches Instrument, das Herstellern die Verantwortung für das Lebenszyklusende ihrer Produkte überträgt. Sie sind demnach verpflichtet für die Kosten der späteren Abfallsammlung, des Transports, der Sortierung und des Recyclings bzw. der Verwertung aufzukommen. Dies geschieht über die Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem und Zahlung der EPR-Gebühren für die von ihnen in Verkehr gebrachten Mengen an Verpackungen beziehungsweise (bzw.) Produkte.
Aktuell wird bei der Höhe der EPR-Gebühr (Tarife) nicht nach der Recyclingfähigkeit der Verpackung bzw. des Produkts unterschieden. Daher besteht für die Hersteller kaum ein Anreiz, das Verpackungs- bzw. Produktdesign kreislauffähiger zu machen.
Die EU-Abfallrahmenrichtlinie empfiehlt daher, die Tarife für die Sammlung und Behandlung von Verpackungsabfällen nach Möglichkeit für einzelne Produkte oder Gruppen ähnlicher Produkte zu modulieren – insbesondere unter Berücksichtigung ihrer Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Rezyklierbarkeit sowie des Vorhandenseins gefährlicher Stoffe. Diese Tarifmodulation soll so als ökonomisches Instrument entsprechende Anreize für Hersteller und Inverkehrsetzer von Verpackungen setzen und dazu führen, dass Umweltauswirkungen von Verpackungen (bspw. durch bessere Recyclingfähigkeit oder höhere Rezyklatanteile) reduziert werden.
Die kürzlich veröffentlichte EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)) regelt, dass alle Verpackungen bis 2030 recyclingfähig sein müssen. Sie sieht dafür eine Einstufung von Verpackungen in Leistungsstufen aufgrund ihrer Recyclingfähigkeit vor. Weiters soll ein Rahmen für die Modulierung von Finanzbeiträgen, die die Hersteller zur Erfüllung ihrer EPR-Verpflichtungen zu entrichten haben, festgelegt werden. Die Ökomodellierung soll also einen finanziellen Anreiz darstellen, um dem Ziel der recyclingfähigen Verpackungen näher zu kommen.
In einer vom Klimaschutzministerium beauftragten Studie, durchgeführt von einem Konsortium der Ernst & Young denkstatt GmbH, der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., des Österreichisches Forschungsinstitut für Chemie und Technik (OFI) und der Institut cyclos-HTP GmbH, wurden Regelungsoptionen und Umsetzungsmöglichkeiten für ökomodulierte Beteiligungsentgelte der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen in Österreich dargelegt.
Ausgangspunkt war die Analyse der bestehenden Ökomodulationsmodelle in mehreren europäischen Ländern. Anschließend wurden die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die bei der Umsetzung in Österreich zu berücksichtigen sind, dargestellt.
Unter der Bedingung, eine möglichst hohe Lenkungsfunktion in Richtung hochgradig recyclingfähige Verpackungen bei einem möglichst geringen administrativen Mehraufwand für die betroffenen Anspruchsgruppen zu erreichen, wird von den Studienautor:innen Folgendes empfohlen:
- Malus-System mit einem Aufschlag auf den durchschnittlichen Lizenztarif der Sammel- und Verwertungssysteme innerhalb einer Tarifkategorie (Absolutbetrag je Tonne) für schlecht recyclingfähige Verpackungen (Szenarien mit Aufschlägen von 30 Prozent bezeihungsweise 70 Prozent wurden berechnet)
- (Stufenweise) Einbindung aller Verpackungsmaterialien und Abstufung der Malusbeträge nach den Leistungsstufen der PPWR
- Zwei Möglichkeiten der Bewertung der Recyclingfähigkeit: Selbstdeklaration mittels Softwareapplikation oder individuelle Prüfung durch extern akkreditiertes Prüfinstitut oder Gutachter
- Einhebung durch die Sammel- und Verwertungssysteme, um bereits bestehende Zahlungs- und Informationsflüsse zu nutzen und Doppelgleisigkeit zu vermeiden
- Materialstromspezifische Mittelverwendung, zum Beispiel für Optimierungsmaßnahmen in den kreislaufbeteiligten Industrien