Umspannwerk Südburgenland Geschäftszahl: 2024-0.461.083

Generalerneuerung der Bestandsanlage, Errichtung der 380/110kV-Transformatoren RHU43 und RHU44 und Volleinbindung; Adaptierung der 380 kV-Leitung Wien Südost – Kainachtal; Ermittlungsverfahren.

Die Austrian Power Grid AG (APG) ist Österreichs Übertragungsnetzbetreiberin und als Eigentümerin und Betreiberin des überregionalen Hochspannungsnetzes mit den Spannungsebenen 110, 220 und 380 Kilovolt (kV) in der Regelzone APG für die Betriebsführung, Instandhaltung, Planung und den Netzausbau zuständig.

Das bestehende 380/110/30 kV-Umspannwerk (UW) Südburgenland dient der Anbindung des 110 kV-Netzes der Netz Burgenland GmbH. Zur Erhöhung der Anschlussleistung im UW Südburgenland wegen der dynamischen Verbrauchs- und Einspeisesituation plant die APG nunmehr, die bestehende Anlage um einen dritten und vierten 380/110/30 kV-Umspanner mit je 300 Megavoltampere (MVA), um eine dritte Sammelschiene sowie um eine Hilfsschiene zu erweitern, die Bestandsanlage vollständig zu erneuern und das UW Südburgenland zweisystemig einzubinden.

Für die Herstellung einer zweisystemigen Leitungseinschleifung des Umspannwerks in die bestehende 380 kV-Leitung Wien Südost – Kainachtal („380 kV-Steiermarkleitung“) ist ein Umbau der bestehenden Leitungsanlage im Bereich des UW Südburgenland vorgesehen.

geplanten Arbeiten der APG gestalten sich im Wesentlichen wie folgt:

Generalerneuerung der Bestandsanlage, Errichtung von 380/110 kV-Transformatoren RHU43 und RHU44 sowie Volleinbindung des Umspannwerks Südburgenland

Das UW Südburgenland besteht aus einer 380 kV-Schaltanlage, aus der über 380/110 kV- Transformatoren die Anbindung des lokalen 110 kV-Verteilnetzes der Netz Burgenland GmbH erfolgt.

Die bestehende 380 kV-Schaltanlage soll, mit Ausnahme der Transformatoren, zur Gänze demontiert und neu errichtet werden als Freiluftschaltanlage (AIS) mit einer 3-fach Sammelschiene und Hilfsschiene. Die bestehende 380 kV-Schaltanlage soll um nachstehende Anlagenteile erweitert werden:

  • Errichtung von zwei zusätzlichen Leitungsschaltfeldern für die Volleinbindung der 380 kV-Leitung Wien Südost - Kainachtal
  • Errichtung einer zusätzlichen zweiten 380 kV-Kupplung mit Längstrennung
  • Errichtung von zwei zusätzlichen 380 kV-Transformatorschaltfeldern für zwei neue 380/110/30 kV-Transformatoren RHU43 und RHU44 mit einer Umspannerleistung von jeweils 300 MVA
  • Errichtung eines zusätzlichen 380 kV-Schaltfeldes für die Anbindung einer Kompensationsanlage (MSCDN Anlage)
  • Errichtung einer Kompensationsanlage (MSCDN Anlage)
  • Erneuerung oder Anpassen der Kabelwege und Fahrbahnen aufgrund des Anlagenlayout
  • Anpassen der Löschwasserversorgung an den neuen Anlagenaufbau

Der Anlagenumfang der erweiterten 380 kV-Schaltanlage soll damit künftig aus nachstehenden Anlagenteilen bestehen:

  • 1 380 kV-Leitungsschaltfeld Kainachtal/Mellach 476A
  • 1 380 kV-Leitungsschaltfeld Mattersburg 477A
  • 1 380 kV-Leitungsschaltfeld Oststeiermark 475B
  • 1 380 kV-Leitungsschaltfeld Mattersburg 478A
  • 4 380 kV-Transformatorschaltfelder RHU41, RHU42, RHU43, RHU44
  • 1 380 kV-Kupplung 1
  • 1 380 kV-Kupplung 2 mit Längstrennung
  • 1 380 kV-Schaltfeld für Kompensationsanlage
  • 3 380kV Sammelschiene SS1, SS2, SS3
  • 1 380kV Hilfsschiene HS1

Aufgrund zusätzlich geplanter Erweiterungen im 380 kV-Netz ergibt sich eine Anpassung der Leitungsbezeichnungen wie folgt:

  • System 476 Kainachtal/Mellach ändert sich auf 476A Kainachtal/Mellach
  • System 478 Wien Südost ändert sich auf 478A Mattersburg
  • Das derzeit am Umspannwerk vorbeigehende System 477 (Wien Südost – Oststeiermark) wird eingebunden und unterteilt sich zukünftig in 477A Mattersburg und 475B Oststeiermark.

Um den Betrieb, während der Umbauarbeiten aufrecht erhalten zu können, sollen während der Bauphasen entsprechende Provisorien errichtet werden.

An der Transformatortertiärseite des neuen RHU43 soll eine 30 kV-Freiluftschaltanlage und eine Kompensationsdrosselspule mit einer Leistung von 50 MVAr neu errichtet werden. Die bestehende 30 kV-Anlage RHU42 soll um ein Feld zur Anbindung des 380/110/30 kV-Transformators RHU44 erweitert werden.

Die Versorgung des Eigenbedarfs soll zukünftig im Normalfall über die an die Tertiärwicklungen der Transformatoren RHU41 und RHU42 bzw. RHU44 angeschlossenen 800kVA 30/0,4 kV-Eigenbedarfstransformatoren erfolgen.

Das Betriebsgebäude ist derzeit im geteilten Eigentum mit der Netz Burgenland GmbH. Nach Aussiedelung der Netz Burgenland GmbH plant die APG Adaptierungen (Wände, Kabelkanalanbindungen).
Zur Aufrechterhaltung der Versorgungsaufgaben will die APG die Erweiterung in mehrere Bauabschnitte aufteilen.

Die Errichtung der gegenständlichen Anlagenteile erfolgt in enger Abstimmung mit der Netz Burgenland GmbH. Die 110 kV Schaltanlage ist im Eigentum der Netz Burgenland GmbH. Die Eigentumsgrenzen sind wie folgt:

  • Das Trafoportal inklusive Bolzen, die Hängestützer und die angrenzenden Großgeräte (Wandler oder Trenner) auf Grund der Netz Burgenland, stehen im Eigentum der Netz Burgenland GmbH.
  • Die Abspanngelenke, die Verseilung sowie die Klemmen an den Hängestützern und Großgeräten stehen im Eigentum der APG.

Umbau der 380 kV-Leitung Wien Südost – Kainachtal wegen der Erweiterung des Umspannwerks Südburgenland

Einbindung der 380 kV-Leitung Wien Süd Ost – UW Südburgenland, System 477A, sowie der 380 kV-Leitung UW Südburgenland – UW Oststeiermark, Systeme 475B und 476A, in das UW Südburgenland von den beiden bestehenden Endabspannmasten M0340 und M3341:

  • 380 kV-Ltg. Wien Süd Ost – UW Südburgenland:
    Das System 477A vom Bestandsmast 3341 soll über den neu zu errichten Mast M0340A auf das Portal CA04 geführt werden. Von der gleichen Seite soll das System 478A über die beiden neu zu errichten Masten M0340B und M0340C auf das Portal CB14 geführt werden.
  • 380 kV-Ltg. UW Südburgenland – UW Oststeiermark:
    Am Bestandsmast 0340 sollen die Systeme 475B und 476A aus dem UW Oststeiermark in das UW Südburgenland eingebunden werden. Dabei soll das System 476A in gleicher Abspannrichtung auf eine Portalreihe weiter hinten (CA02) abgespannt werden. Das System 475B soll am Mast M0340A abgespannt und mittels Hilfsausleger am Mast das System 477A - kommend von Wien Süd Ost unterkreuzt werden. Das System 475B soll weiter über die Maste M0340B und M0340C auf das Portal CB12 geführt werden.
  • Errichtung von 3 neuen Masten: M0340C, M0340B und Kreuzmast M0340A (auf Eigengrund der APG).

Das bestehende 380/110 kV-Umspannwerk Südburgenland einschließlich der zu erweiternden Anlagenteile liegt im Gemeindegebiet von Rotenturm an der Pinka (KG 34067 Rotenturm an der Pinka), auf den folgenden Grundstücken:

  • Nr. 138/1 (Eigentum von APG und Netz Burgenland GmbH)
  • Nr. 138/2 (Umspannwerk, Eigentum der APG)
  • Nr. 138/3 (Eigentum der Netz Burgenland GmbH)
  • Nr. 139 und 140 (Privateigentum)

Mit Schreiben vom 4. Juni 2024 hat die APG um Durchführung des starkstromwegerechtlichen Bewilligungsverfahrens gemäß §§ 6, 7 Starkstromwegegesetz 1968 (StWG), Bundesgesetzblatt (BGBl.) Nummer (Nr.) 70/1968, in der geltenden Fassung (idgF), sowie des elektrizitätsrechtlichen Bewilligungsverfahrens nach den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetzes 1992, BGBl. Nr. 106/1993, idgF, für das genannte Vorhaben angesucht und der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) die erforderlichen Einreichunterlagen übermittelt.

Die Zuständigkeit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Durchführung des starkstromwegerechtlichen Verfahrens ergibt sich gemäß § 1 Absatz 1 StWG in Verbindung mit (iVm) § 24 daraus, dass sich die betroffene elektrische Leitungsanlage für Starkstrom auf zwei Bundesländer erstreckt.

Gemäß § 7 Absatz 1 StWG ist durch Auflagen eine Abstimmung des Projekts mit bereits vorhandenen oder bewilligten anderen Energieversorgungseinrichtungen und mit den Erfordernissen der Landeskultur, des Forstwesens, des Wasserrechtes, der Raumplanung, der Wasserwirtschaft, der Wildbach- und Lawinenverbauung, des Natur- und Landschaftsschutzes, des Denkmalschutzes, der Bodenkultur, des öffentlichen Verkehrs sowie der Landesverteidigung herbeizuführen. Zur Wahrung dieser Interessen sind die dazu berufenen Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften nach Maßgabe ihrer möglichen Betroffenheit zu hören. Andere für das Projekt erforderliche verwaltungsrechtliche Bewilligungen bleiben unberührt.

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ordnet über die Anträge der Austrian Power Grid AG gemäß §§ 6 und 7 Starkstromwegegesetz 1968, BGBl. Nr. 70/1968, idgF, nach den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetzes 1992, BGBl. Nr. 106/1993, idgF, sowie im Zusammenhalt mit den Bestimmungen der §§ 40 ff AVG 1991, BGBl. Nr. 51/1991, idgF, die Durchführung des Ermittlungsverfahrens an.

Achtung

Die örtliche mündliche Verhandlung wird wie folgt anberaumt:

Donnerstag, 18. Juli 2024, 10.00 Uhr,
Gemeindeamt Rotenturm an der Pinka,
Schlossplatz 4, 7501 Rotenturm an der Pinka

Die Amtsabordnung findet sich zum genannten Zeitpunkt im Gemeindeamt Rotenturm an der Pinka ein. Von dort wird im Bedarfsfall auch der Lokalaugenschein seinen Ausgang nehmen.

Kundmachung vom 21. Juni 2024 (PDF, 347 KB)

In die von der Austrian Power Grid AG übermittelten Einreichunterlagen kann bis zur mündlichen Verhandlung im Gemeindeamt von Rotenturm an der Pinka Einsicht genommen werden.

Sie werden eingeladen, soweit Ihre Interessen berührt sind, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen.

Sie können persönlich zur Verhandlung kommen oder sich vertreten lassen. Wenn Sie sich vertreten lassen, dann muss Ihr Vertreter mit der Sachlage vertraut und mit einer schriftlichen Vollmacht zur Abgabe bindender Erklärungen ausgestattet sein. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten und muss ordnungsgemäß vergebührt sein. Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn

  • Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person, zum Beispiel einen Rechtsanwalt oder Notar, vertreten lassen,
  • Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen), die der Behörde bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht,
  • Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zur Verhandlung kommen.
  • Falls Sie an der mündlichen Verhandlung teilnehmen, bringen Sie bitte diese Verständigung mit oder veranlassen Sie, dass Ihr Bevollmächtigter diese mitbringt.

Gemäß § 42 Abs. 1 AVG, BGBl. Nr. 51/1991, idgF, verliert eine Person, die rechtzeitig die Verständigung von der Anberaumung der Verhandlung erhalten hat, ihre Stellung als Partei dann, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn Sie keine Einwendungen gegen die der Verhandlung zugrundeliegenden Anträge erheben wollen, ist Ihre Teilnahme an der Verhandlung nicht unbedingt erforderlich.

Kundmachung vom 21. Juni 2024 (PDF, 347 KB)