Österreichs 6. Umsetzungsbericht zur Aarhus Konvention Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Aarhus Konvention ist ein Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.
Die Aarhus-Konvention trat am 30. Oktober 2001 in Kraft und zählt derzeit 47 Vertragsparteien, darunter die Europäische Union (EU) und alle EU-Mitgliedstaaten. Österreich hat die Aarhus-Konvention im Jahr 2005 ratifiziert.
Zur Vorbereitung des 8. Treffens der Vertragsstaaten der UNECE Aarhus Konvention im November 2025 haben die Vertragsparteien, und daher auch Österreich, ihre Umsetzungsberichte in aktualisierter Form bis Februar 2025 an das Sekretariat der Konvention zu übermitteln.
Zur Aktualisierung des Umsetzungsgerichts aus dem Jahr 2021 hat bereits im Dezember eine erste Konsultation stattgefunden. Die dort erfolgten Rückmeldungen wurden bereits in den Berichtsentwurf eingearbeitet.
Hinweis
Es besteht nun die Möglichkeit, im Rahmen einer zweiten Konsultation zu dem auf dieser Website veröffentlichten Berichtsentwurf allfällige Kommentare bis 24. Jänner 2025 an das BMK unter der E-Mail-Adresse v11@bmk.gv.at abzugeben.
Entwurf des 6. Umsetzungsberichts in Englisch (Word, 130 KB)