Leitfaden zur Entwicklung von Gleichstellungsplänen
Leitfaden zur Entwicklung von Gleichstellungsplänen in österreichischen Hochschul- und Forschungseinrichtungen
Die Europäische Kommission hat mit Horizon Europe, dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, erstmals Gleichstellungspläne als verpflichtendes Kriterium für die Zuerkennung einer Forschungsförderung definiert. Gleichstellung wird damit im Europäischen Forschungsraum zu einem verbindlichen Faktor für die Forschungs- und Innovationspolitik. Die Vorgaben bieten eine große Chance, Gleichstellung sowohl auf institutioneller als auch auf R&I-Systemebene wirkungsvoll zu verankern und in den Kernprozessen umzusetzen.
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie das BMK unterstützen österreichische Hochschul- und Forschungseinrichtungen bei der Erstellung und Umsetzung solcher Gleichstellungspläne und stellen einen vom Institut für Höhere Studien erstellten Leitfaden zur Erstellung von Gleichstellungsplänen an österreichischen Hochschul- und Forschungseinrichtungen zur Verfügung.
Mit diesem Leitfaden sollen österreichische Hochschul- und Forschungseinrichtungen, die erstmals einen Gleichstellungsplan entwickeln, durch die Bereitstellung eines Prozederes, das von den konkreten Bedürfnissen und dem jeweiligen Kontext ausgeht, unterstützt werden. Darüber hinaus sollen aber auch Einrichtungen, die bereits einen Gleichstellungsplan haben, durch den Leitfaden Anregungen zur Reflexion und Weiterentwicklung des bestehenden Gleichstellungsplans erhalten.