Flugreisen

Was muss durch den Brexit bei Flugreisen berücksichtigt werden?

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Foto: BMK

Die Flugverbindung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ist weiterhin sichergestellt, aber im Bereich der Passagierrechte tritt ab 1. Jänner 2021 durch die anzuwendenden Bestimmungen eine Änderung ein:

Die EU-Fluggastrechte gelten weiterhin für Flüge, die von einer EU-Fluggesellschaft vom Vereinigten Königreich in die EU durchgeführt werden, sowie für Flüge, die von der EU ins Vereinigte Königreich durchgeführt werden, unabhängig davon, ob sie von einer EU- oder einer britischen Fluggesellschaft durchgeführt werden. 

Für Flüge einer britischen Fluggesellschaft vom UK in die EU gilt die jeweils gültige britische Rechtslage. Derzeit kommen die bestehenden Passagierrechte zur Anwendung. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website des öffentlichen Sektors im Vereinigten Königreich.

Zusammengefasst bedeutet das:

  • Flug von der EU ins Vereinigte Königreich:
    ja, EU-Fluggastrechte gelten
  • Flug vom Vereinigten Königreich in die EU:
    ja, EU-Fluggastrechte gelten

  • Flug von der EU ins Vereinigte Königreich:
    ja, EU-Fluggastrechte gelten
  • Flug vom Vereinigten Königreich in die EU:
    Derzeit kommen die bestehenden Passagierrechte zur Anwendung. Prinzipiell gilt für Flüge einer britischen Fluggesellschaft vom UK in die EU die jeweils gültige britische Rechtslage. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website des öffentlichen Sektors im Vereinigten Königreich.

Service

Die Agentur für Passagier- uns Fluggastrechte (apf) unterstützt Sie bei Beschwerden gemäß EU-Fluggastrechteverordnung, wenn keine direkte Lösung mit der Fluglinie möglich ist.

Hinweis

Nichtsdestotrotz sieht das neue Handels- und Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vor, dass das Vereinigte Königreich wirksame Maßnahmen setzt, um den Zugang zu Informationen für Fluggäste, Fluggäste mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität, Erstattungen und Entschädigungen sowie die effiziente Bearbeitung von Beschwerden zu schützen.