Gesamtstaatlicher Notfallplan im radiologischen Notfallmangement
Ein wichtiger Eckpunkt des Notfallmanagementsystems ist der gesamtstaatliche Notfallplan, der aus mehreren Teilen besteht. Der gesamtstaatliche Notfallplan bildet die Arbeitsgrundlage für das behördliche Notfallmanagement auf Bundesebene und stellt eine koordinierte Notfallreaktion aller beteiligten Organisationen sicher.
Der gesamtstaatliche Notfallplan wurde vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie unter Einbeziehung aller betroffenen Bundesministerien erstellt. Der gesamtstaatliche Notfallplan besteht aus mehreren Teilen, die verschiedene mögliche Arten von radiologischen Notfällen wie beispielsweise Unfälle in Kernkraftwerken behandeln.
- Ereignisse in Kernkraftwerken und anderen kerntechnischen Anlagen
- Nuklearwaffeneinsatz in größerer Entfernung zu Österreich
- Ereignisse in österreichischen Anlagen (PDF, 3 MB)
- Absturz von Satelliten mit radioaktivem Inventar (PDF, 3 MB)
- Radiologischer Terror (PDF, 3 MB)
Hinweis
Der Bund hat einen Rahmenplan für Ereignisse mit radioaktiven Quellen erstellt. Die Zuständigkeit liegt bei den Bundesländern.