Langfriststrategie 2050
Für Österreich gemäß der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Governance-System für die Energieunion und den Klimaschutz.
Gemäß Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Governance-System für die Energieunion und den Klimaschutz und gemäß Entscheidung 1/CP.21, § 35 in Übereinstimmung mit Artikel 4, § 19 des Übereinkommens von Paris sind von EU Mitgliedstaaten sowie Parteien zum Pariser Übereinkommen alle 10 Jahre Langfriststrategien zu erstellen.
Österreich hat die erste Langfriststrategie 2050 (PDF, 2 MB) im Jahr 2019 übermittelt.