Landes-Umwelthaftungsgesetze
In den Regelungsbereich der Bundesländer fallen entsprechend der österreichischen Kompetenzverteilung Schädigungen an geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen (Kurzbezeichnung häufig Biodiversität) sowie durch bestimmte Tätigkeiten verursachte Bodenschäden. Die Einführung einer Haftung für Biodiversitätsschaden stellt eine wesentliche Neuerung in der österreichischen Rechtsordnung dar.