Energieinfrastruktur

Energieinfrastruktur

Die  TEN-E-Verordnung (EU) 2022/869 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 legt Leitlinien für die rechtzeitige Entwicklung und Interoperabilität von vorrangigen transeuropäischen Energieinfrastrukturkorridoren und –gebieten fest, die dazu beitragen, die Verwirklichung der energie- und klimapolitischen Vorgaben der EU für 2030 und ihres Ziels der Klimaneutralität bis spätestens 2050 sicherzustellen und Verbundnetze, Energiesicherheit, Markt- und Systemintegration, Wettbewerb zum Nutzen aller Mitgliedstaaten und erschwingliche Energiepreise zu gewährleisten.

Durch die TEN-E-Verordnung werden Vorhaben auf einer Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse (Projects of Common Interest – PCI) und von Vorhaben von gegenseitigem Interesse (Projects of Mutual Interest – PMI) identifiziert. Die Konsultation zur Liste der Projektkandidat:innen hinsichtlich der 7. Liste (= 2. Unionsliste von PCI und PMI) – mit der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (auch gemäß § 8 Energie-Infrastrukturgesetz) – läuft bis 25. April 2025. Die österreichischen Projektkandidat:innen lauten wie folgt:

Infrastruktur für die Stromübertragung und -speicherung

Wasserstoff-Infrastruktur

CO2-Netzinfrastruktur

Smart Grid-Projekte

Die TEN-E-Verordnung erfordert unter anderem auch die Wahl eines Genehmigungsverfahrens und die Veröffentlichung eines Handbuchs  zum gewählten Verfahren. In Österreich wurden in Zusammenhang mit der TEN-E-VO das   Energie-Infrastrukturgesetz (RIS) , Bundesgesetzblatt (BGBl.) I Nr. 4/2016, erlassen und das  Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (RIS), BGBl. Nr. 697/1993, durch das BGBl. I Nr. 4/2016 geändert.

Verfahrenshandbuch für Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PDF, 1 MB)