EU und UNECE
Der rechtliche Rahmen für die Strategische Umweltprüfung wird auch auf Ebenen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen UNECE und der Europäischen Union näher definiert.
Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE)
Die internationalen Vorgaben sind durch das SUP-Protokoll der UNECE festgelegt. Dieses wurde auf der 5. Ministerkonferenz „Umwelt für Europa“ 2003 in Kiew von 35 Staaten, darunter auch Österreich, unterzeichnet. Seit 11. Juli 2010 ist das SUP-Protokoll in Kraft getreten.
Europäische Union (EU)
Auf EU-Ebene stellt die SUP-Richtlinie den einheitlichen rechtlichen Rahmen innerhalb der Staatengemeinschaft dar. Sie wurde im Juli 2001 verabschiedet und war bis 21. Juni 2004 von allen EU-Mitgliedstaaten in der nationalen Gesetzgebung umzusetzen:
Rechtliche Grundlagen (→ strategischeumweltpruefung.at)
Richtlinien, Protokolle und Leitfäden
- Richtlinie 2001/42/EG (→ EUR-Lex)
- EUGH SUP Vorabentscheidungsverfahren Stand Juni 2023 (→ strategischeumweltpruefung.at)
- SUP-Protokoll vom 12. März 2004, Deutsch (PDF, 169 KB)
- SUP-Protokoll vom 12. März 2004, Englisch (PDF, 180 KB)
- EU-Leitfaden zur Umsetzung der SUP-Richtlinie, Deutsch (PDF, 205 KB)
- EU-Leitfaden zur Umsetzung der SUP-Richtlinie, Englisch (PDF, 346 KB)
- Guidance on Integrating Climate Change (PDF, 1 MB)