Fluorierte Treibhausgase Zertifikat
Unternehmenszertifizierung für den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gase)
Mit Juli 2024 haben bereits mehr als 1.420 österreichische Unternehmen, die mit fluorierten Treibhausgasen arbeiten, vom Umweltministerium ein Zertifikat erhalten.
Auf Grund des geltenden Rechts der Europäischen Union dürfen bestimmte Arbeiten an Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen nur von zertifiziertem Personal und zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden. Voraussetzung für die Vergabe eines Unternehmenszertifikates ist die Beschäftigung einer oder mehrerer zertifizierter Personen im Betrieb. Die Unternehmenszertifizierung bildet gemeinsam mit Verwendungsbeschränkungen und der stufenweisen Einschränkung der Herstellung einen wesentlichen Baustein, der zu starken Emissionsminderungen dieser Treibhausgase führen soll. Eine wesentliche Komponente ist die adäquate Ausbildung des Personals, das mit der Installation und Wartung vor allem von Kälte- und Klimaanlagen befasst ist. Dies wird durch Personenzertifikate abgesichert, die nach klar definierten Kriterien von den zuständigen Innungen der Österreichischen Wirtschaftskammer (WKO) vergeben werden.
Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) wurden ab den 1990er Jahren als Ersatzstoffe für Ozonschicht schädigende Kältemittel (Fluorchlorkohlenwasserstoff (FCKW)) eingeführt und sind in der Europäischen Union seit 2006 durch gesetzliche Maßnahmen geregelt, um Emissionen aus Geräten und Anlagen zu verringern. Eingesetzt werden sie vor allem als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, als Löschmittel in Brandschutzeinrichtungen und zur Herstellung von Isolierschaumstoffen.
In Österreich ist ein hohes Ausbildungsniveau beim Umgang mit fluorierten Treibhausgasen gesichert. Dadurch werden in Zukunft Innovationen in den betroffenen Sektoren für die Verwendung und Entwicklung von umweltverträglicheren Alternativen vorangetrieben. Verantwortungsvoller Umgang und die kompetente Wartung von Anlagen führen dazu, dass Emissionen stabil gehalten beziehungsweise in den kommenden Jahren gesenkt werden können.
Rechtliche Grundlagen
Die → Verordnung (EU) 2024/573 löst die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 zum 11. März 2024 ab. Die Durchführungsverordnungen bleiben bis zum Erlass neuer Implementierungsvorschriften weiterhin gültig.