Aktionsplan
Zielsetzung der Bundesregierung ist es, die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen im Rahmen eines Nationalen CSR-Aktionsplanes festzuschreiben.
Die Wirtschaft eines Landes beeinflusst auch die Gesellschaft. Daher kommt Unternehmen eine einflussreiche Rolle hinsichtlich der Sicherung der natürlichen und gesellschaftlichen Lebensgrundlagen zu. Sie sind zu einer aktiven Verantwortungsübernahme zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschädigungen aufgerufen. Daher forderte die Europäische Kommission im Jahr 2011 die Mitgliedsstaaten der EU dazu auf, nationale CSR-Aktionspläne (NAP CSR) zu verabschieden.
Die damals drei federführenden Ressorts, das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK), das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und das Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) einigten sich auf einen gemeinsamen Fahrplan zu Erstellung eines bundesweiten Aktionsplans für CSR (Corporate Social Responsibility).
Diese Initiative wurde infolge eines Ministerratsbeschlusses im Rahmen des Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Österreichischen Strategie Nachhaltige Entwicklung (ÖSTRAT) durchgeführt. Im Mai 2013 lag der erste Entwurf des österreichischen NAP CSR vor.
Eine Verabschiedung des österreichischen nationalen Aktionsplans zu Corporate Social Responsibility wurde bis dato nicht erzielt.