Klimabonus 2024

Der Klimabonus 2024 kommt zwischen Herbst 2024 und Frühjahr 2025 antragslos zu allen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Anspruchsjahr für zumindest 183 Tage (ein halbes Jahr) in Österreich gemeldet haben – unabhängig von Alter und Staatsbürgerschaft. Nicht-österreichische Staatsbürger:innen benötigen einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus.

Je nach Wohnort ist der Klimabonus 145, 195 245 oder 290 Euro hoch. Der Betrag setzt sich zusammen aus dem Sockelbetrag mit 145 Euro, den alle Personen bekommen, und dem Regionalausgleich in Höhe von 50, 100 oder 145 Euro. Je schlechter die Verkehrsanbindung und Infrastruktur (weiterführende Schulen, Krankenhäuser sowie Bezirkshauptmannschaften) in einem Ort oder einer Stadt sind, desto höher ist der Regionalausgleich, den man bekommt. Die Einteilung der Gemeinden in eine von vier Kategorien wurde von der Statistik Austria durchgeführt. Mobilitätseingeschränkte Personen bekommen immer den maximalen Regionalaufschlag, Kinder bekommen die Hälfte des Klimabonus.

Um die soziale Treffsicherheit zu erhöhen, wird für 2024 festgelegt, dass der Klimabonus ab einem steuerlichen Jahreseinkommen von mehr als 66.612 Euro zu versteuern ist. Dies entspricht laut Finanzministerium einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 6.660 Euro. Die Versteuerung erfolgt über die Finanzverwaltung. Mit dieser Neuerung folgen wir einer Empfehlung des Wirtschaftsforschungsinstituts.

Prüfen und aktualisieren Sie noch bis zum 10. Juli Ihre Kontodaten auf → FinanzOnline, um den Klimabonus direkt überwiesen zu bekommen. Alternativ wird Ihnen der Klimabonus in Form eines Gutscheins per RSa-Brief zugesandt.

Tipp

Nähere Informationen zum Klimabonus sowie Antworten auf mögliche Fragen finden Sie unter → klimabonus.gv.at.

Auf klimabonus.gv.at/#plz können Sie sich die Höhe Ihres Klimabonus 2024 anzeigen lassen.