Österreichischer REACH-Helpdesk
Zur Unterstützung aller am REACH-Prozess Beteiligten wurde im Auftrag des Bundesministeriums vom Umweltbundesamt ein REACH-Helpdesk eingerichtet.
Der REACH-Helpdesk – erreichbar unter → reachhelpdesk.at – bietet ein besonders auf Klein- und Mittelbetriebe zugeschnittenes Informationsangebot. Unter der Telefonnummer +43 664 6210336 oder per E-Mail an office@reachhelpdesk.at erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer Antworten zu Fragen der REACH-Verordnung, zum Beispiel zur Stoffregistrierung sowie genauere Hinweise auf Fristen und sonstige Verpflichtungen. Häufig gestellte Fragen und Antworten sind in einem Katalog zusammengestellt. Der österreichische REACH-Helpdesk wird vom Umweltbundesamt im Auftrag des Bundesministeriums betreut.
REACH-Verordnung
Der österreichische REACH-Helpdesk gibt Unternehmen auch die Möglichkeit, ihre Anregungen und Angebote zu REACH-Dienstleistungen sowie ihre REACH-Policy im Rahmen des Public Private Partnership zu präsentieren. Auf Basis ihrer Erfahrungen mit REACH-Verpflichtungen und -Inhalten können Unternehmen Konzepte für Effizienzsteigerungen und ökologische Optimierungen (Expositionsreduktion) beim Chemikalieneinsatz anbieten. Ebenso gefragt sind Konzepte, durch die betriebswirtschaftliche Vorteile, etwa die Anwendung von Geschäftsmodellen wie zum Beispiel Chemikalien-Leasing, erreicht werden können.
Leitlinien für die Umsetzung der REACH-Verordnung veröffentlicht die Europäische Chemikalienagentur auf Ihrer Website.
Was bedeutet REACH?
REACH steht für die Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von CHemikalien. Diese umfassende EU-Chemikalienverordnung bündelt einige der bisherigen chemiepolitischen Maßnahmen zu einem übergreifenden Konzept für die Registrierung von chemischen Stoffen und die Bewertung von Risiken. Ziel von REACH ist, mehr als 90 Prozent des Marktvolumens an Chemikalien zu erfassen. Gemäß der REACH-Verordnung werden voraussichtlich rund 30.000 Stoffe registriert. Erfasst werden die Identität des jeweiligen Stoffes, physikalisch-chemische, toxikologische und ökotoxikologische Grundinformationen und die verantwortlichen Unternehmen, die diese Stoffe in Verkehr bringen. Für Stoffe mit einem höheren Produktionsvolumen können ausführlichere Informationen notwendig sein. Die registrierten Stoffe werden einem abgestuften Risikobewertungsverfahren unterzogen und die einzelnen Anwendungen beurteilt. In diese Beurteilungen sollen auch die Erfahrungen der Verwender einfließen.