IRRS Mission Austria 2018
Vom 24. Juni bis 3. Juli 2018 fand die erste Integrated Regulatory Review Service (IRRS) Mission der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in Österreich statt. Ein internationales Team von Expertinnen und Experten hat den Rechtsrahmen und die Behördenstruktur Österreichs auf Bundesebene im Bereich Strahlenschutz und Nukleare Sicherheit geprüft.
Die Euratom-Richtlinie Nukleare Sicherheit (2009/71/Euratom in der Fassung 2014/87/Euratom) sieht eine periodische Selbstbewertung und Peer Review des nationalen Rechtsrahmens und der zuständigen Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten mindestens einmal alle 10 Jahre vor. Österreich verfügt über eine kerntechnische Anlage im Sinne der Richtlinie, nämlich den Forschungsreaktor der Technischen Universität (TU) Wien. Die Gruppe der europäischen Aufsichtsbehörden für nukleare Sicherheit (englisch: European Nuclear Safety Regulators Group ENSREG) hat sich darauf verständigt, hinsichtlich der Peer Review auf das Integrated Regulatory Review Service (IRRS) der Internationalen Atom-Energie Organisation (IAEO) zurückzugreifen. Der Prüfumfang einer IRRS-Mission geht allerdings weit über den von erwähnter Richtlinie geforderten hinaus.
Daher hat Österreich als Mittelweg einen eingeschränkten Prüfumfang gewählt, der nur die Bundesebene umfasste und sich inhaltlich auf den österreichischen Forschungsreaktor und – über den Geltungsbereich der oben genannten Richtlinie hinaus – medizinische Expositionen konzentrierte. Alle Bundesministerien mit Behördenfunktion für den Strahlenschutz und die Nukleare Sicherheit (außer dem Transport) waren involviert.
Nach über zweijähriger Vorbereitung fand die IRRS Mission Austria 2018 vom 24. Juni bis 3. Juli 2018 statt. Das Team von Expertinnen und Experten unter der Leitung führender Vertreterinnen und Vertreter der Strahlenschutz- und Nuklearaufsichtsbehörden aus Finnland und Slowenien, zusammengestellt von der IAEO, hat 10 Tage lang den Rechtsrahmen und die Behördenstruktur Österreichs auf Bundesebene im Bereich Strahlenschutz und Nukleare Sicherheit geprüft.
Der Bericht enthält 20 Empfehlungen und 9 Vorschläge zur weiteren Verbesserung des Rechtsrahmens und der Behördenstruktur Österreichs auf Bundesebene im Bereich Strahlenschutz und Nukleare Sicherheit. Einige dieser Empfehlungen und Vorschläge finden bereits im Rahmen der Umsetzung der Strahlenschutz-Grundnormenrichtlinie 2013/59/Euratom (→ EUR-Lex) im österreichischen Recht Berücksichtigung. Die Schaffung einer Behörde für Strahlenschutz und die Zusammenlegung der Vollziehung des Strahlenschutzes findet im Bericht Unterstützung durch den Vorschlag, eine Umorganisation der bestehenden Strahlenschutzbehörden auf Bundesebene in eine einfachere Struktur ins Auge zu fassen, um die verfügbaren Ressourcen besser nutzen zu können. Als nächster Schritt ist ein nationaler Aktionsplan auszuarbeiten, den es in den kommenden Jahren umzusetzen gilt.
Etwa zwei bis vier Jahre nach der Mission ist eine Follow-up Mission vorgesehen, bei der die Umsetzung der im Bericht empfohlenen Maßnahmen durch Österreich evaluiert wird.