Nationales Entsorgungsprogramm

Das Nationale Entsorgungsprogramm legt die österreichische Strategie für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle dar. Es wurde im Jahr 2018 beschlossen und 2023 aktualisiert.

Regale voller Fässer
Entsorgung radioaktiver Abfälle, Foto: BMK/Cajetan Perwein

Die Richtlinie 2011/70/Euratom über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (→ EUR-Lex) verpflichtet alle Mitgliedstaaten zur sicheren und verantwortungsvollen Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle. Zu diesem Zweck muss jeder Staat für diesen Bereich ein Nationales Programm erstellen, das das Management der radioaktiven Abfälle von seiner Entstehung bis zur Endlagerung umfasst und den Schutz der Bevölkerung, der Umwelt und künftiger Generationen vor ionisierender Strahlung sicherstellt. Zugleich verlangt die Richtlinie, dass die Bürger:innen Zugang zu allen relevanten Informationen haben und sich effektiv an den Entscheidungen über die Entsorgung der radioaktiven Abfälle beteiligen können.

Im Auftrag der Bundesregierung wurde ein Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms erstellt und der gesetzlich vorgesehenen Strategischen Umweltprüfung unterzogen. Dieses Verfahren stellt sicher, dass das Programm keine negativen Umweltauswirkungen hat und zugleich die Öffentlichkeit – einschließlich der Nachbarstaaten – die Möglichkeit zur Beteiligung an der Programmerstellung erhält. Die eingelangten Stellungnahmen wurden bei der Fertigstellung des Nationalen Entsorgungsprogramms berücksichtigt.

Das Nationale Entsorgungsprogramm wurde am 5. September 2018 von der Bundesregierung im Ministerrat beschlossen und der Europäischen Kommission notifiziert.

Im Nationalen Entsorgungsprogramm ist verankert, dass die Bundesregierung zur Koordinierung aller Aktivitäten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Programms eine Arbeitsgruppe einzurichten hat. Diese soll in transparenter Weise Entscheidungsgrundlagen für die Bundesregierung zur Endlagerung der in Österreich anfallenden – ausschließlich schwach- und mittelaktiven – radioaktiven Abfällen unter Berücksichtigung von technischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Faktoren erarbeiten.

Aus dieser Verpflichtung heraus hat die Bundesregierung im März 2021 den → Österreichischen Beirat für die Entsorgung radioaktiver Abfälle – Entsorgungsbeirat eingerichtet.

Die Umsetzung und Aktualisierung des Nationalen Entsorgungsprogramms sowie die Koordinierung des Entsorgungsbeirats werden gemäß § 142 Absatz 1 und 6 Strahlenschutzgesetz 2020 (→ RIS) vom BMK übernommen.

Hinweis

Aktualisierung 2023: Die nunmehr vorliegende Fassung enthält vor allem Änderungen in den Kapiteln 6 „Forschung und Entwicklung“ und 8 „Finanzierung“ und führt Leistungskennzahlen zur Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung des Programms ein (blaue Boxen sowie Kapitel 10). Darüber hinaus finden sich mehrere Ergänzungen des bestehenden Texts, die zum besseren Verständnis und zur genaueren Erläuterung einiger Aspekte des Nationalen Entsorgungsprogramms dienen.

Nationales Entsorgungsprogramm 2023 (PDF, 4 MB)

Tipp

Weitere Informationen zum Entsorgungsbeirat unter → entsorgungsbeirat.gv.at