Grüne und Gelbe Abfalllisten der Anhänge III, IIIA, IIIB und IV EG-VerbringungsV

Die EG-VerbringungsV kennt Abfälle der „Grünen Abfallliste“ der Anhänge III, IIIA und IIIB sowie Abfälle der „Gelben Abfallliste“ des Anhangs IV.

Abfälle der Grünen Abfallliste (Anhänge III, IIIA und IIIB)

Für die Verbringung von Abfällen der Grünen Abfallliste zur Verwertung innerhalb der EU sowie in die EU (Ausnahmen siehe Merkblatt zur Abfallverbringung (PDF, 299 KB)) ist grundsätzlich keine Notifizierung erforderlich.

Eine Übersicht über die Grenzwerte bei kontaminierten Abfällen der Grünen Abfallliste der EU-Mitgliedstaaten finden Sie in einem zusammenfassenden Dokument (→ ec.europa.eu).

Das BMK stellte ein „konsolidierte“ Fassung der Anhänge III, IIIA und IIIB (PDF, 363 KB) zu Abfällen der Grünen Abfallliste zur Verfügung.

Es ist lediglich das Formular gemäß Anhang VII der EG-VerbringungsV (Word, 80 KB) auszufüllen und bei jedem Transport mitzuführen. Ein Vertrag im Sinne von Artikel 18 Absatz 2 EG-VerbringungsV (Word, 47 KB) ist vor Beginn der Verbringung abzuschließen.

Bei der Ausfuhr von Abfällen der Grünen Abfallliste zur Verwertung in Staaten, für die der OECD‑Beschluss nicht gilt, ist die  Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 (→ EUR-Lex) der Kommission vom 29. November 2007, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 520/2022 (→ EUR-Lex) vom 31. März 2022, anzuwenden. Bei der Ausfuhr von Abfällen des Anhangs III oder IIIA zur Verwertung in OECD-Staaten sowie in Nicht-OECD-Staaten, die kein Kontrollverfahren vorsehen, ist ebenfalls lediglich das Formular gemäß Anhang VII (Word, 80 KB) zu verwenden.

Das Formular gemäß Anhang VII EG-VerbringungsV wurde mit der delegierten Verordnung (EU) 2020/2174 (→ EUR-Lex) in Feld 10 um die Ziffer vii) „Sonstiges (bitte angeben):“ erweitert und ist seit 1. Jänner 2021 anzuwenden.

Abfälle der Gelben Abfallliste (Anhang IV)

Abfälle, die in Anhang IV „Gelbe Abfallliste“ genannt sind, unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.

Die österreichischen Vorgaben für grenzüberschreitende Verbringungen von Kunststoffabfällen finden Sie gesammelt im „Nationalen Leitfaden zur Einstufung von Kunststoffabfällen bei der grenzüberschreitenden Verbringung“.