Pfandautomaten und Recyclingsysteme  170 Millionen Euro für besseres Recycling und Vermeidung von Kunststoffabfällen

Seit 4. April 2022 können Anträge zur Förderung von Abfüllanlagen für Mehrweg-Getränkeverpackungen, von Leergutrücknahmeautomaten und von Sortieranlagen gestellt werden. Die Förderung wird aus Mitteln des Aufbau- und Resilienzplans der Europäischen Union finanziert und läuft bis 2026.

Jedes Jahr fallen in Österreich rund 302.000 Tonnen Verpackungen aus Kunststoff an- darin enthalten sind 2,4 Milliarden Einweggetränkeverpackungen aus Metall oder Kunststoff. Mit dieser neuen Förderaktion wird ein wichtiger Schritt hin zur Vermeidung und zum Recycling von Plastikverpackungen gesetzt. Konkret gefördert werden Maßnahmen zur Erhöhung des Angebots von Getränken in Mehrweggebinden und zur Steigerung des Recyclings von Kunststoff. Auch Rücknahmeautomaten für Pfandgebinde werden gefördert. Bei der Gestaltung der Förderbedingungen wurde besonderes Augenmerk auf die Unterstützung von Klein- und Mittelbetrieben (KMU) durch außerordentlich attraktive Fördersätze gelegt. Kleine Einzelhändler:innen bekommen bis zu 100 % der Kosten für Rücknahmeautomaten ersetzt.

Investitionen in Leergutrücknahmesysteme

Mit 1. Jänner 2025 wird in Österreich ein Einwegpfand für Getränkeflaschen aus Kunststoff und Dosen eingeführt. Um ein möglichst effizientes Pfandsystem mit automationsunterstützter Rücknahme zu installieren und die Unternehmen beim Umstieg zu unterstützen, wird die Anschaffung bzw. Adaption von Rücknahmeautomaten gefördert. Dafür stehen etwa 80 Mio. Euro zur Verfügung. 

Auch für Adaptionen wie z. B. den Umbau eines bereits vorhandenen Rücknahmeautomaten für Mehrwegflaschen, sodass auch Einwegflaschen erfasst werden können, kann ein Förderantrag gestellt werden. Wichtig ist dabei, dass die Automaten gewisse Mindestanforderungen hinsichtlich der zuverlässigen Erkennung und Entwertung der Pfandgebinde erfüllen. 

Die förderungsfähigen Investitionskosten sind in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts begrenzt. Die Fördersätze sind abhängig von der Art des Rücknahmeautomaten und der Größe des Unternehmens. Automaten, die entweder nur Einweg- oder nur Mehrweggebinde zurücknehmen können, werden mit 20 bis 55 Prozent gefördert. Geräte, die beides können, werden mit 40 Prozent für große und 60 Prozent für kleine Unternehmen gefördert. 

Unter Anwendung der sogenannten De-minimis-Regelung ist für kleine Unternehmen sogar eine Förderung bis zu 100 Prozent möglich. Diese Regelung kann von Unternehmen beansprucht werden, die maximal 200.000 Euro De-minimis-Förderungen innerhalb von drei Steuerjahren beansprucht haben. 

Anlagen für Mehrweg-Getränkeverpackungen 

Gefördert wird die Errichtung oder Anpassung von Abfüll- und Waschanlagen für Mehrweg-Getränkegebinde. Auch eine Unterstützung bei der Erstausstattung mit Mehrweg-Standardflaschen und –kisten sowie von Anlagen zur Verpackung der Gebinde kann beantragt werden. Das gesamte Fördervolumen beträgt rund 30 Millionen Euro. 

Damit soll die möglichst rasche Erweiterung des Mehrwegangebots im Handel in allen Getränkekategorien- von Säften bis Milch- vorangetrieben werden, sodass für die Konsumentinnen und Konsumenten in jedem Geschäft eine freie Wahl zwischen Einweg und Mehrweg ermöglicht wird. Ziel ist es die Mehrwegquote im Getränkebereich bis zum Jahr 2030 auf 30 Prozent zu steigern. 

Die Fördersätze liegen je nach Unternehmensgröße zwischen 60 Prozent für kleine und 40 Prozent für große Unternehmen. Der Förderbetrag ist mit 4,5 Millionen Euro je Förderfall nach oben begrenzt. 

Sortieranlagen für Kunststoffverpackungen

Die im europäischen Recht vorgegebenen Recyclingquoten erfordern im Bereich der Kunststoffverpackungen deutliche Steigerungen der gesammelten und sortierten Massen. Dazu ist es dringend notwendig, zusätzliche Sortierkapazitäten zu schaffen, bestehende Verfahrenstechniken umzustellen und Technologien zu modernisieren. 

Die Förderung der Errichtung neuer und der Nachrüstung bestehender Sortieranlagen für Kunststoffverpackungen soll zu raschen technischen Verbesserungen und der Ausweitung der Kapazitäten führen. Die Investitionskosten werden im Ausmaß von bis zu 30 Prozent übernommen. Je Anlage kann die Förderung maximal 10 Millionen Euro betragen. Insgesamt stehen für Sortieranlagen 60 Millionen Euro zur Verfügung.

Hinweis

Die Antragstellung sowie weitere Informationen finden Sie bei der abwickelnden Stelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) unter → umweltfoerderung.at